Sieben Stunden Zeitverschiebung sind ein organisatorisches Problem, kein rechtliches
Ein erheblicher Teil meiner Mandate wird geführt, ohne dass ich die Mandantin je in der Königstraße gesehen habe. Sie sitzt in Melbourne, in Vancouver oder in Nairobi. Rechtlich ändert das nichts: Ein deutsches Scheidungsverfahren wird von einer deutschen Anwältin bei einem deutschen Gericht geführt, gleich wo der Auftraggeber wohnt. Organisatorisch ändert es einiges, und darum geht es auf dieser Seite.
Ich beschreibe hier, wie die Zusammenarbeit praktisch abläuft: welche Wege wir nutzen, was elektronisch geht, wo Papier bleibt, und wie Fristen aussehen, wenn zwischen Frage und Antwort regelmäßig eine Nacht liegt.
Die Kommunikationswege
Schriftlich als Grundlage, Gespräch als Ergänzung
Der Kern der Zusammenarbeit ist schriftlich. Sie schildern den Sachverhalt, ich stelle Rückfragen in einer nummerierten Liste, Sie beantworten sie in Ihrer Zeit. Das ist bei großer Zeitverschiebung effizienter als der Versuch, ein Telefonat zu terminieren, und es hat den Vorteil, dass alles belegt ist.
Für die Punkte, die schriftlich mühsam sind, vereinbaren wir ein Gespräch per Telefon oder Video. Ich lege dafür einen festen Termin mit beiden Zeitangaben fest, deutscher Zeit und Ihrer Ortszeit, damit die Umstellung von Sommer- auf Winterzeit nicht zu einem verpassten Termin führt. Diese Umstellung erfolgt in Deutschland und auf der Südhalbkugel nicht gleichzeitig; das ist ein häufiger und vermeidbarer Fehler.
Erreichbarkeit, ehrlich gesagt
Ich arbeite zu mitteleuropäischen Bürozeiten. Eine Nachricht, die um drei Uhr nachts deutscher Zeit eingeht, lese ich am Morgen. Für ein Verfahren, das über Monate läuft, ist das unerheblich. Wenn eine Sache wirklich eilt, etwa weil eine Frist läuft oder eine Kindesentziehung im Raum steht, sagen Sie das im Betreff, dann behandele ich es entsprechend.
Was elektronisch läuft
Zwischen Kanzlei und Gericht
Der Verkehr mit dem Familiengericht ist inzwischen elektronisch. Ich reiche Anträge und Schriftsätze über den elektronischen Rechtsverkehr ein und erhalte gerichtliche Verfügungen, Ladungen und Beschlüsse auf demselben Weg. Für Sie bedeutet das: Der Beschluss liegt bei mir, sobald er das Gericht verlässt, und Sie haben ihn wenige Minuten später als Datei, egal wo Sie sind. Der Postweg nach Übersee entfällt für diesen Teil vollständig.
Zwischen Ihnen und mir
Unterlagen nehme ich als Scan entgegen. Sinnvoll ist eine feste Ordnung: eine Datei je Dokument, sprechender Dateiname, alle Seiten, gerade ausgerichtet, lesbar. Handyfotos von Urkunden sind für die Vorprüfung brauchbar, für die Einreichung bei Gericht meist nicht.
Für vertrauliche Übermittlungen richte ich auf Wunsch einen gesicherten Übertragungsweg ein. Wer in einem Land lebt, in dem er dem Netz nicht traut, sollte das ansprechen, bevor er den ersten Anhang versendet.
Was ich im Original brauche
Trotz aller Digitalisierung bleiben zwei Dinge körperlich.
Die Vollmacht
Nach § 11 FamFG ist die Vollmacht schriftlich zu den Akten zu reichen. Ich schicke Ihnen den Vordruck als Datei, Sie drucken ihn aus, unterschreiben handschriftlich und senden ihn per Post nach Dresden. Aus Übersee dauert das je nach Land eine bis vier Wochen. Deshalb geht die Vollmacht als Erstes hinaus, noch während wir den Sachverhalt aufarbeiten, damit sie da ist, wenn der Antrag fertig ist.
Die Personenstandsurkunden
Die Heiratsurkunde benötige ich in beglaubigter Abschrift, bei gemeinsamen minderjährigen Kindern zusätzlich deren Geburtsurkunden. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, brauche ich die Urkunde mit Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961 oder, wo dieses nicht gilt, mit Legalisation, und dazu eine Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer. Eine im Ausland angefertigte Übersetzung akzeptieren deutsche Gerichte häufig nicht. Das ist der Punkt, an dem ich am häufigsten nachfordern muss.
Fristen über Zeitzonen
Gerichtliche Fristen richten sich nach deutscher Zeit und laufen mit Ablauf des letzten Tages ab. Wer in Kalifornien lebt, hat am fraglichen Tag also deutlich weniger Zeit, als der Kalender suggeriert: Wenn in Dresden Mitternacht ist, ist es dort früher Nachmittag des Vortages. Ich setze Ihnen deshalb interne Fristen, die vor der eigentlichen Frist liegen, und nenne sie in Ihrer Ortszeit.
Die Fristen, die im Auslandsfall wirklich zählen
Wichtig sind die Rückäußerung auf gerichtliche Verfügungen, die Auskunft gegenüber den Versorgungsträgern, die Erklärung zum Verzicht auf Rechtsmittel und, wenn ein Rechtsmittel in Betracht kommt, dessen eigene Frist. Alle diese Punkte kann ich für Sie erledigen, sobald ich Ihre Angaben habe. Was ich nicht kann, ist Ihre Auskunft ersetzen.
Der Termin, an dem Sie beteiligt sind
Ein deutsches Scheidungsverfahren kennt einen gerichtlichen Termin. Das persönliche Erscheinen der Ehegatten ist in § 128 FamFG angelegt, weil das Gericht sich einen eigenen Eindruck verschaffen soll. Eine Teilnahme per Bild und Ton ist nach § 113 Absatz 1 Satz 2 FamFG in Verbindung mit § 128a ZPO möglich, die Entscheidung liegt jedoch beim Gericht.
Ich beantrage die Videoteilnahme bei Auslandsaufenthalt regelmäßig und begründe sie mit Entfernung, Kosten und Aufenthaltstitel. Viele Gerichte gehen darauf ein, manche nicht. Ich verspreche das Ergebnis nicht, ich bereite den Antrag ordentlich vor. Kommt es zur Präsenzverhandlung, plane ich den Termin so früh wie möglich, damit ein Flug bezahlbar bleibt.
Was ich ohne Sie erledige
Antragstellung, Schriftverkehr mit Gericht und Gegenseite, Bearbeitung der Formulare zum Versorgungsausgleich, Prüfung der eingehenden Auskünfte, Entgegennahme des Beschlusses, Antrag auf den Rechtskraftvermerk und, wenn Sie ihn brauchen, auf die Bescheinigung für das EU-Ausland. Der Termin ist der einzige Punkt, an dem Ihre Person gefragt sein kann.
Geld und Formalien aus dem Ausland
Die Gerichtskosten werden vom Gericht angefordert und müssen eingezahlt sein, bevor zugestellt wird. Eine Überweisung aus dem Nicht-EU-Ausland braucht länger und wird gelegentlich von der Bank zurückgehalten. Ich rechne diese Zeit in den Ablauf ein und weise darauf hin, dass Wechselkurs und Auslandsgebühren zu Lasten des Einzahlers gehen. Zur Kostenstruktur nach FamGKG und RVG finden Sie Näheres unter Scheidungskosten, zur Verfahrenskostenhilfe gibt es eine eigene Seite.
Zur Identifizierung benötige ich eine Ausweiskopie und Ihre ladungsfähige Anschrift im Ausland. Eine Postfachadresse genügt dem Gericht nicht. Wer keine feste Anschrift hat, sollte das früh sagen, dann suchen wir eine Lösung, statt sie später erklären zu müssen.
Was diese Arbeitsweise nicht ist
Sie ist keine Scheidung per Formular und kein Verfahren ohne Anwältin. Der Anwaltszwang nach § 114 FamFG gilt unabhängig davon, wo Sie leben. Digital ist der Weg der Unterlagen, nicht die Entscheidung. Und sie ist kein Ersatz für Beratung im Aufenthaltsstaat: Ob Ihre Scheidung dort anerkannt wird und was sie steuerlich oder aufenthaltsrechtlich bedeutet, muss vor Ort geprüft werden.
Welche Unterlagen und Angaben in den Antrag gehören, steht unter Scheidungsantrag. Die zeitliche Abfolge finden Sie unter Ablauf des Verfahrens, die Zuständigkeitsfragen unter Internationale Scheidung.
Wenn Sie im Ausland leben und ein Verfahren in Deutschland führen wollen, schreiben Sie mir Ihre Eckdaten und Ihre Zeitzone. Ich sage Ihnen, was ich zuerst brauche und welcher Schritt bei Ihnen die längste Vorlaufzeit hat.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.