Was kostet eine Scheidung? – Ein ehrlicher Überblick von Fachanwältin Antje Kaschube
Die Frage nach den Kosten steht bei fast jedem Erstgespräch an erster Stelle – und das zu Recht. Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Entscheidung. Deshalb erkläre ich Ihnen hier offen und nachvollziehbar, welche Kosten tatsächlich auf Sie zukommen.
Woraus setzen sich die Scheidungskosten zusammen?
Die Gesamtkosten einer Scheidung bestehen aus zwei Hauptkomponenten: den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren. Beide werden nach dem sogenannten Verfahrenswert berechnet, den das Familiengericht festsetzt. Der Verfahrenswert ergibt sich aus dem dreifachen gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner. Hinzu kommt ein Anteil für den Versorgungsausgleich (in der Regel 10% des Verfahrenswertes pro Rentenanwartschaft). Vermögen wird bei der Berechnung ebenfalls berücksichtigt, allerdings mit einem Freibetrag von 60.000 Euro. Die Gerichtskosten werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet und sind für alle Gerichte einheitlich. Sie werden hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Typische Gerichtskosten bei einem Verfahrenswert von 12.000 Euro liegen bei etwa 406 Euro. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der nur ein Anwalt tätig wird, fallen die Kosten entsprechend geringer aus. Über unser Online-Verfahren gewähren wir zusätzlich eine Reduzierung von 30% auf die Anwaltsgebühren.
Konkrete Kostenbeispiele
Beispiel 1: Gemeinsames Nettoeinkommen 3.000 € Verfahrenswert: ca. 9.000 €. Gerichtskosten: ca. 254 €. Anwaltsgebühren: ca. 1.172 € (nach unserer Online-Reduzierung: ca. 820 €). Gesamtkosten: ca. 1.074 €. Beispiel 2: Gemeinsames Nettoeinkommen 5.000 € Verfahrenswert: ca. 15.000 €. Gerichtskosten: ca. 406 €. Anwaltsgebühren: ca. 1.590 € (nach unserer Online-Reduzierung: ca. 1.113 €). Gesamtkosten: ca. 1.519 €. Beispiel 3: Gemeinsames Nettoeinkommen 8.000 € Verfahrenswert: ca. 24.000 €. Gerichtskosten: ca. 534 €. Anwaltsgebühren: ca. 2.161 € (nach unserer Online-Reduzierung: ca. 1.513 €). Gesamtkosten: ca. 2.047 €. Diese Beträge sind Richtwerte. Für eine exakte Berechnung Ihrer persönlichen Scheidungskosten erstelle ich Ihnen gerne einen individuellen, unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Wie lässt sich bei den Scheidungskosten sparen?
Einvernehmliche Scheidung: Der größte Hebel zur Kostenersparnis ist die Einigung mit Ihrem Ehepartner. Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie nur einen Anwalt statt zwei. Das halbiert die Anwaltskosten sofort. Unser Online-Verfahren: Durch unsere digitalisierten Abläufe sparen wir Verwaltungsaufwand und geben diesen Vorteil mit 30% Reduzierung auf die Anwaltsgebühren an Sie weiter. Scheidungsfolgenvereinbarung: Wenn Sie sich vorab mit Ihrem Ehepartner über Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht einigen und dies notariell beurkunden lassen, vermeiden Sie teure Folgestreitigkeiten im Scheidungsverfahren. Verzicht auf den Versorgungsausgleich: Bei kurzen Ehen oder wenn beide Partner ähnlich hohe Rentenanwartschaften haben, kann ein notariell beurkundeter Verzicht auf den Versorgungsausgleich sinnvoll sein. Das beschleunigt das Verfahren und senkt den Verfahrenswert.
Wer bezahlt die Scheidung?
Grundsätzlich trägt jeder Ehepartner seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden hälftig geteilt. In der Praxis schießt oft der antragstellende Ehepartner die Gerichtskosten vor und erhält die Hälfte nach Abschluss des Verfahrens vom anderen Partner zurück.
Prozesskostenhilfe: Scheidung auch ohne eigenes Einkommen
Wenn Sie sich die Scheidungskosten nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise. Ich prüfe für jeden Mandanten, ob ein Anspruch auf VKH besteht, und unterstütze Sie bei der Antragstellung. Voraussetzung ist, dass Ihr Einkommen nach Abzug bestimmter Freibeträge unter einer festgelegten Grenze liegt und die Scheidung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat – was bei einer gescheiterten Ehe praktisch immer der Fall ist.
Mein Rat zum Thema Kosten
Lassen Sie sich nicht von pauschalen Preisangaben im Internet verunsichern. Jede Scheidung ist individuell, und die tatsächlichen Kosten hängen von Ihrer konkreten Situation ab. Was ich Ihnen versprechen kann: Bei mir erhalten Sie vor Mandatsbeginn einen detaillierten, verbindlichen Kostenvoranschlag. So wissen Sie exakt, worauf Sie sich einlassen – ohne Risiko und ohne versteckte Gebühren.