Die Online-Scheidung ist keine eigene Scheidungsform, sondern ein digital gestützter Weg, den Scheidungsprozess effizient und ohne persönliche Anwaltsbesuche durchzuführen. Fachanwältin Antje Kaschube erklärt, was dahintersteckt.
Was bedeutet Online-Scheidung?
Der Begriff „Online-Scheidung” beschreibt ein Scheidungsverfahren, bei dem die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt überwiegend digital erfolgt – per E-Mail, Telefon, Videokonferenz oder über ein sicheres Online-Formular. Der Scheidungsantrag wird über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) beim Familiengericht eingereicht.
Rechtlich handelt es sich um eine ganz normale Ehescheidung nach deutschem Recht. Die Online-Scheidung ist keine Abkürzung des gesetzlichen Verfahrens und auch keine vereinfachte Form der Scheidung. Alle gesetzlichen Voraussetzungen – Trennungsjahr, Anwaltszwang, persönliches Erscheinen beim Gerichtstermin – gelten unverändert.
Ablauf der Online-Scheidung
1. Kontaktaufnahme und Erstberatung: Sie nehmen per E-Mail, Telefon oder über unser Online-Formular Kontakt auf. In einer kostenfreien Erstberatung klären wir Ihre Situation und erstellen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
2. Scheidungsformular ausfüllen: Sie füllen unser sicheres Online-Scheidungsformular aus. Darin erfassen wir alle relevanten Daten: Eheschließung, Trennungsdatum, Kinder, Einkommen, Vermögen, Regelungen zu Unterhalt und Sorgerecht.
3. Prüfung und Vollmacht: Wir prüfen Ihre Angaben und senden Ihnen die Vollmacht sowie den Entwurf des Scheidungsantrags per Post oder E-Mail zu. Sie unterschreiben die Vollmacht und senden sie zurück.
4. Einreichung des Scheidungsantrags: Wir reichen den Scheidungsantrag elektronisch über das beA beim zuständigen Familiengericht ein – in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der unterzeichneten Vollmacht.
5. Gerichtliches Verfahren: Das Gericht stellt den Antrag zu, leitet den Versorgungsausgleich ein und bestimmt nach Eingang aller Auskünfte den Gerichtstermin.
6. Scheidungstermin: Beide Ehegatten erscheinen persönlich vor dem Familiengericht. Unsere Fachanwältin oder ein kooperierender Anwalt vor Ort vertritt Sie im Termin.
Vorteile der Online-Scheidung
Keine Kanzleitermine: Die gesamte Kommunikation erfolgt digital. Sie müssen keine Termine in einer Anwaltskanzlei wahrnehmen und sparen Anfahrtswege und Wartezeiten.
Zeitliche Flexibilität: Sie können Unterlagen einreichen und Fragen stellen, wann es Ihnen passt – auch am Abend oder Wochenende.
Bundesweite Vertretung: Da die Kommunikation digital erfolgt, spielt es keine Rolle, wo Sie wohnen. Wir vertreten Mandanten an jedem Familiengericht in Deutschland.
Schnelle Bearbeitung: Durch den digitalen Workflow können wir Ihren Scheidungsantrag in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung beim Gericht einreichen.
Transparente Kosten: Wir berechnen ausschließlich die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem RVG. Honorarvereinbarungen oder Stundensätze gibt es bei uns nicht. Zusätzlich beantragen wir bei jeder einvernehmlichen Scheidung eine Reduzierung des Verfahrenswerts um 30 %.
Rechtliche Grundlagen
Die Online-Scheidung basiert auf denselben Rechtsgrundlagen wie jede andere Scheidung:
§§ 1564–1568 BGB regeln die materiellen Voraussetzungen der Ehescheidung (Scheitern der Ehe, Trennungsjahr). §§ 121–150 FamFG regeln das gerichtliche Verfahren in Ehesachen. § 114 Abs. 1 FamFG schreibt den Anwaltszwang vor. § 128 FamFG verlangt das persönliche Erscheinen beider Ehegatten im Gerichtstermin.
Die digitale Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt ist durch die BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) und das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sowie die DSGVO geregelt. Die anwaltliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) gilt selbstverständlich auch bei digitaler Kommunikation.
Kosten der Online-Scheidung
Die Kosten einer Online-Scheidung sind identisch mit den Kosten einer herkömmlichen Scheidung – sie richten sich nach dem Verfahrenswert gemäß § 43 FamGKG und den gesetzlichen Gebühren nach dem RVG und GKG.
Bei uns zahlen Sie ausschließlich die gesetzlichen Mindestgebühren. Darüber hinaus beantragen wir bei jeder einvernehmlichen Scheidung eine Reduzierung des Verfahrenswerts um bis zu 30 %. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt sparen Sie zudem die Kosten für einen zweiten Anwalt.
Grenzen der Online-Scheidung
Die Online-Scheidung eignet sich besonders gut für einvernehmliche Scheidungen, bei denen die Ehegatten sich über alle Folgesachen einig sind. Bei streitigen Verfahren mit komplexen Unterhalts-, Vermögens- oder Sorgerechtsfragen kann eine persönliche Beratung sinnvoll sein – diese bieten wir selbstverständlich auch per Videokonferenz an.
Unabhängig von der Online-Abwicklung müssen beide Ehegatten zum Gerichtstermin persönlich erscheinen (§ 128 FamFG). Dieser Termin kann nicht online durchgeführt werden.
Bundesweite Vertretung
Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht vertreten wir Mandanten an allen Familiengerichten in Deutschland. Rechtsanwälte sind bei allen Gerichten zugelassen (§ 78 Abs. 1 ZPO). Zum Gerichtstermin erscheinen wir persönlich oder beauftragen einen kooperierenden Fachanwalt vor Ort – ohne Mehrkosten für Sie.
Unsere Standorte: München, Berlin, Dresden, Leipzig und Chemnitz. Unabhängig von Ihrem Wohnort können Sie uns für Ihre Scheidung beauftragen.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Online-Scheidung genauso rechtswirksam?
Ja. Die Online-Scheidung ist keine eigenständige Scheidungsform, sondern ein herkömmliches Scheidungsverfahren, bei dem die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt digital erfolgt. Der Scheidungsbeschluss des Familiengerichts ist vollständig rechtswirksam.
Muss ich trotzdem zum Gericht?
Ja. Beide Ehegatten müssen persönlich zum Scheidungstermin vor dem Familiengericht erscheinen (§ 128 FamFG). Dieser Termin dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung in der Regel nur 10–15 Minuten.
Ist die Online-Scheidung günstiger?
Die gesetzlichen Gebühren sind identisch. Bei uns zahlen Sie die gesetzlichen Mindestgebühren und profitieren von der Reduzierung des Verfahrenswerts um bis zu 30 %. Es gibt keine versteckten Kosten, Stundensätze oder Honorarvereinbarungen.
Wie sicher sind meine Daten?
Alle Daten werden SSL-verschlüsselt übertragen. Wir unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) und verarbeiten Ihre Daten gemäß DSGVO. Ein Mandatsverhältnis kommt erst nach ausdrücklicher Bestätigung und Unterschrift auf der Vollmacht zustande.
Fazit von Fachanwältin Antje Kaschube
Die Online-Scheidung verbindet die Qualität einer fachanwaltlichen Betreuung mit dem Komfort digitaler Kommunikation. Sie sparen Anfahrtswege, Wartezeiten und unnötige Kosten – ohne auf rechtliche Sicherheit zu verzichten. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung und erfahren Sie, wie einfach Ihre Scheidung sein kann.
Rechtsquellen
- §§ 1564–1568 BGB – Ehescheidung
- §§ 121–150 FamFG – Verfahren in Ehesachen
- § 114 FamFG – Anwaltszwang
- § 128 FamFG – Persönliches Erscheinen
- § 43 FamGKG – Verfahrenswert
- RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- § 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen
- DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung
© 2025 Antje Kaschube – Fachanwältin für Familienrecht | Ehe-Scheidung-Online.de
Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.