Beratung, wenn zwischen uns mehrere Stunden liegen
Ein großer Teil meiner Mandate mit Auslandsbezug beginnt mit einer Nachricht, die nachts in meinem Postfach liegt, weil sie am anderen Ende der Welt am Nachmittag geschrieben wurde. Beratung über Zeitzonen hinweg funktioniert, sie verlangt aber mehr Vorbereitung als ein Gespräch, zu dem man vorbeikommt. Auf dieser Seite beschreibe ich, wie ich das organisiere, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.
Vorweg eine Einschränkung, die ich lieber am Anfang sage: Ich berate nach deutschem Recht. Über das Recht Ihres Aufenthaltsstaates kann ich keine verbindliche Auskunft geben. Wo beides zusammenspielt, arbeite ich mit Kolleginnen und Kollegen vor Ort zusammen und sage Ihnen deutlich, welcher Teil zu mir gehört und welcher nicht.
Wie ein Erstgespräch abläuft
Vor dem Gespräch
Sie schildern mir schriftlich in wenigen Sätzen, worum es geht, und nennen mir das Land, in dem Sie leben, sowie Ihre Zeitzone. Ich antworte mit zwei oder drei möglichen Zeitfenstern und mit einer kurzen Liste dessen, was ich vorher gern hätte. Sobald ein Termin steht, bestätige ich ihn mit Datum und Uhrzeit in beiden Zeitzonen. Das klingt kleinlich, verhindert aber die häufigste Panne im internationalen Mandat.
Im Gespräch
Ich rechne mit etwa einer Stunde. Zuerst höre ich zu, dann sortiere ich mit Ihnen die Fragen: Welches Gericht kommt in Betracht, welches Recht wird voraussichtlich angewendet, welche Folgesachen stehen im Raum, wo liegt Vermögen, wo leben die Kinder, wo muss zugestellt werden. Am Ende bekommen Sie von mir eine Einschätzung, was realistisch ist, was dauert und was ich für aussichtslos halte. Wenn ich etwas nicht sicher sagen kann, sage ich das, statt eine Vermutung als Auskunft auszugeben.
Nach dem Gespräch
Sie erhalten eine schriftliche Zusammenfassung mit den nächsten Schritten und, wenn Sie es wünschen, einen Kostenvoranschlag. Danach entscheiden Sie in Ruhe. Ich dränge nicht auf eine Mandatserteilung im Gespräch, und ich halte es für unseriös, unter Zeitdruck über eine Scheidung entscheiden zu lassen.
Welche Wege es gibt
Videogespräch
Für ein Erstgespräch aus dem Ausland ist das meist der beste Weg. Man sieht einander, kann Unterlagen zeigen und Missverständnisse sofort klären. Ich nutze einen Zugang, den Sie ohne Installation im Browser öffnen können, und schicke Ihnen den Link mit der Terminbestätigung. Eine stabile Verbindung ist wichtiger als eine gute Kamera.
Telefon
Funktioniert gut für Rückfragen und für kurze Abstimmungen im laufenden Verfahren. Für das erste ausführliche Gespräch ist es die zweite Wahl, weil Unterlagen dabei nicht gemeinsam angesehen werden können. Wenn Sie mich anrufen möchten, vereinbaren wir vorher eine Uhrzeit, sonst erreichen Sie mich in aller Regel nicht direkt.
Schriftlich
Bei sehr großen Zeitunterschieden, etwa nach Australien oder Neuseeland, arbeiten wir überwiegend schriftlich und führen wenige, gut vorbereitete Gespräche. Das ist kein Nachteil, wenn beide Seiten präzise schreiben. Für die Übermittlung sensibler Unterlagen nenne ich Ihnen einen verschlüsselten Weg.
Persönlich in Dresden
Wenn Sie ohnehin in Deutschland sind, kommen Sie gern in die Kanzlei in der Königstraße. Manche Mandanten legen ein Gespräch auf einen Heimatbesuch. Notwendig ist das nicht, das gesamte Verfahren lässt sich ohne persönliches Erscheinen in der Kanzlei führen. Für den Gerichtstermin gilt das nicht ohne Weiteres, dazu mehr unter Zusammenarbeit aus dem Ausland.
Was ich vorab brauche
Für eine belastbare Einschätzung im Erstgespräch benötige ich nicht viel, aber das Wenige genau. Erstens: wo Sie leben und wo Ihr Ehegatte lebt, jeweils seit wann. Zweitens: Ihre Staatsangehörigkeiten und die Ihres Ehegatten. Drittens: wann und wo Sie geheiratet haben. Viertens: ob und seit wann Sie getrennt leben. Fünftens: ob gemeinsame minderjährige Kinder da sind und wo diese leben. Sechstens: ob es Vermögen im Ausland gibt, insbesondere Immobilien, und ob Rentenanwartschaften im Ausland erworben wurden. Siebtens: ob bereits ein Verfahren in einem anderen Staat läuft.
Die Heiratsurkunde als Scan ist hilfreich, für das erste Gespräch aber nicht zwingend. Sollte sie im Ausland ausgestellt sein, klären wir früh, ob eine Apostille oder eine Legalisation nötig wird, weil die Beschaffung Zeit kostet.
Sprache und Dolmetscher
Ich berate auf Deutsch. Für viele binationale Paare ist das die zweite oder dritte Sprache, und juristische Begriffe sind auch in der Muttersprache nicht leicht. Wenn Sie sich in einem Gespräch über Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen nicht sicher genug ausdrücken können, ziehen wir eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher hinzu. Das verlängert das Gespräch, es verhindert aber Missverständnisse, die später teuer werden.
Zwei Punkte dazu aus der Praxis. Erstens rate ich davon ab, Angehörige oder Bekannte dolmetschen zu lassen, besonders dann, wenn sie mit beiden Eheleuten verbunden sind. Die Rolle überfordert und beeinflusst das Gespräch. Zweitens ist zwischen dem Dolmetschen im Gespräch und der Übersetzung von Urkunden zu unterscheiden. Für das Gericht zählen nur Übersetzungen von in Deutschland ermächtigten Übersetzern, für unser Gespräch genügt jemand, der beide Sprachen sicher beherrscht.
Im Gerichtstermin ordnet das Gericht die Zuziehung eines Dolmetschers an, wenn ein Beteiligter der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Sagen Sie mir das rechtzeitig, damit ich es beim Gericht anregen kann, bevor der Termin steht.
Kosten der Beratung
Über die Kosten sprechen wir, bevor sie entstehen. Für das Verfahren erstelle ich einen Kostenvoranschlag, der die Gerichtskosten nach dem FamGKG und die Anwaltsvergütung nach dem RVG ausweist und die im internationalen Fall zusätzlich anfallenden Auslagen benennt, etwa Übersetzungen und Apostillen. Wenn Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse es nahelegen, prüfe ich die Verfahrenskostenhilfe, auch bei Wohnsitz im Ausland.
Was Beratung aus der Ferne nicht leisten kann
Sie ersetzt nicht die Ermittlung des Sachverhalts. Wenn Unterlagen fehlen, bleibt eine Einschätzung vorläufig, egal wie ausführlich das Gespräch war. Sie ersetzt auch keine Beratung im anderen Staat, und sie beschleunigt keine Zustellung. Was sie leistet, ist Orientierung: zu wissen, welches Gericht in Betracht kommt, welches Recht voraussichtlich gilt, was der nächste Schritt ist und was er kosten wird.
Kontakt und Erreichbarkeit finden Sie unter Kontakt. Zum rechtlichen Hintergrund lesen Sie internationale Scheidung.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.