Ein Verfahren, das nebenher läuft
Der Versorgungsausgleich wird bei der Scheidung von Amts wegen durchgeführt. Niemand muss ihn beantragen, und niemand kann ihn dadurch vermeiden, dass er ihn nicht anspricht. Er bildet eine eigene Folgesache, die im Verbund mit der Scheidung entschieden wird. Praktisch bedeutet das: Das Scheidungsverfahren ist erst entscheidungsreif, wenn auch der Versorgungsausgleich geklärt ist. Bei Ehen mit Anrechten in mehreren Staaten ist genau das der Grund, warum die Scheidung länger dauert als erwartet.
Diese Seite beschreibt den Ablauf Schritt für Schritt. Welche Anrechte materiell geteilt werden und warum ausländische Anrechte anders behandelt werden, steht auf meiner Seite zu den ausländischen Anrechten.
Schritt eins: die Fragebögen
Mit der Zustellung des Scheidungsantrags versendet das Gericht an beide Ehegatten den amtlichen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Darin ist die gesamte Erwerbs- und Versicherungsbiografie der Ehezeit anzugeben, lückenlos und mit Zeiträumen. Die Ehezeit rechnet vom ersten Tag des Monats der Eheschließung bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Bei internationalen Biografien ist dieser Fragebogen der eigentliche Engpass. Er ist auf deutsche Verhältnisse zugeschnitten und bietet für ausländische Systeme wenig Raum. Ich fülle ihn deshalb mit einer zusätzlichen Anlage aus, in der ich für jeden Auslandszeitraum Land, Träger, Art des Systems, Versicherungsnummer und Art der Beschäftigung aufführe. Diese Anlage erspart später Rückfragen und beschleunigt das Verfahren mehr als jede andere Maßnahme.
Was ich dafür brauche
Nützlich sind der Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung, Arbeitsverträge und Entsendevereinbarungen, Lohnabrechnungen aus der Auslandszeit, Mitteilungen ausländischer Träger und, bei betrieblicher Versorgung, die Versorgungszusage. Unvollständige Unterlagen sind kein Grund zu warten, ich reiche nach. Ein verspäteter Fragebogen hält das gesamte Verfahren auf.
Schritt zwei: die Auskünfte der Versorgungsträger
Aus den Angaben ermittelt das Gericht die beteiligten Träger und fordert bei jedem eine Auskunft über das in der Ehezeit erworbene Anrecht an. Jeder Träger antwortet in eigenem Tempo. Die gesetzliche Rentenversicherung und große Versorgungswerke liefern meist zügig, kleinere Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung brauchen erheblich länger. Das Verfahren wartet auf die letzte Auskunft, nicht auf die erste.
Bei ausländischen Trägern fordert das Gericht in der Regel keine Auskunft an, weil es sie nicht durchsetzen könnte. Für die Frage, ob der Ausgleich der deutschen Anrechte wegen der Auslandsanrechte einzuschränken ist, werden Angaben zum ausländischen Anrecht aber gebraucht. Diese Angaben müssen die Ehegatten selbst beibringen. Ich fordere die dortige Rentenauskunft rechtzeitig selbst an, weil auch das Wochen bis Monate dauert.
Schritt drei: Prüfung der Auskünfte
Die eingegangenen Auskünfte werden den Beteiligten zur Stellungnahme übersandt. Das ist der Punkt, an dem Fehler noch günstig zu korrigieren sind. Ich prüfe die Ehezeit, die berücksichtigten Zeiträume, den Ausgleichswert, den korrespondierenden Kapitalwert und ob der Träger Zeiten übersehen hat, was bei Auslandsbeschäftigung regelmäßig vorkommt. Hier bringe ich außerdem die Einwände vor, die auf die Auslandsanrechte gestützt sind, mit Zahlen, nicht mit Andeutungen.
Schritt vier: Termin und Beschluss
Im Scheidungstermin wird der Versorgungsausgleich mit erörtert. Das Gericht entscheidet durch Beschluss zusammen mit der Scheidung. Der Beschluss teilt die ausgleichsreifen Anrechte intern beim jeweiligen Träger und stellt fest, dass hinsichtlich der ausländischen Anrechte kein Wertausgleich stattfindet. Mit Rechtskraft wird die Teilung wirksam, die Träger setzen sie in ihren Konten um.
Was die Sache verzögert
Nach meiner Erfahrung sind es immer dieselben Punkte. Die Zustellung des Scheidungsantrags ins Ausland nach der Verordnung (EU) 2020/1784 oder nach dem Haager Zustellungsübereinkommen von 1965 kostet Monate und verschiebt zugleich das Ende der Ehezeit. Fragebögen, die unvollständig zurückkommen, lösen eine zweite Runde aus. Ein einzelner säumiger Träger blockiert das Verfahren, auch wenn alle anderen geliefert haben. Ausländische Rentenauskünfte kommen in der Landessprache und müssen übersetzt werden. Und bei fehlender Mitwirkung eines Ehegatten muss die Auskunft erst durchgesetzt werden.
Wenn die Scheidung nicht länger warten soll
Zieht sich der Versorgungsausgleich hin, während die Ehegatten geschieden werden wollen, kommt die Abtrennung dieser Folgesache in Betracht. Das Verfahrensrecht erlaubt sie, wenn sich das Scheidungsverfahren sonst außergewöhnlich verzögern würde und die Verzögerung für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte bedeutet. Die Scheidung wird dann ausgesprochen, der Versorgungsausgleich läuft als eigenständiges Verfahren weiter.
Das ist ein zweischneidiges Instrument. Es bringt Klarheit über den Status, es nimmt aber den Druck aus dem verbleibenden Verfahren und kostet zusätzliche Gebühren. Ich schlage die Abtrennung vor, wenn es einen konkreten Anlass gibt, etwa eine bevorstehende Wiederheirat, einen aufenthaltsrechtlichen Grund oder eine steuerliche Frist. Ohne solchen Anlass rate ich davon ab.
Wie lange es dauert
Eine seriöse Zahl kann ich nicht nennen, weil die Dauer fast vollständig von der Antwortzeit der Träger und der Zustellung abhängt, also von Faktoren außerhalb meines Einflusses. Was ich sagen kann: Reine Inlandsfälle sind meist deutlich schneller als Fälle mit Auslandsbezug, und der größte Zeitgewinn liegt in einem vollständig und früh ausgefüllten Fragebogen. Im ersten Gespräch sage ich Ihnen, welche Auskünfte in Ihrem Fall gebraucht werden und in welcher Reihenfolge ich sie beschaffe.
Kosten
Der Versorgungsausgleich erhöht den Verfahrenswert und damit die Gerichts- und Anwaltskosten. Die Gerichtskosten richten sich nach dem FamGKG, die Anwaltsgebühren nach dem RVG. Wie hoch das im Einzelfall ausfällt, hängt von den Einkommen der Ehegatten und der Zahl der einbezogenen Anrechte ab. Ich stelle Ihnen dazu vor Auftragserteilung eine Berechnung zusammen. Reicht das Einkommen nicht aus, prüfe ich Verfahrenskostenhilfe nach den Vorschriften des FamFG in Verbindung mit der Zivilprozessordnung.
Mein Vorgehen in solchen Verfahren
Ich beginne mit einer Länderliste der Erwerbszeiten, fordere parallel die ausländischen Auskünfte an und reiche den Fragebogen mit Anlage ein, sobald die deutschen Unterlagen vorliegen. Danach halte ich die Träger nach und melde mich beim Gericht, wenn eine Auskunft ausbleibt. Das klingt unspektakulär, verkürzt die Dauer aber spürbar.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.