Versorgungsausgleich: Wie Ihre Rentenanwartschaften bei der Scheidung aufgeteilt werden
Der Versorgungsausgleich ist ein zentraler Bestandteil fast jeder Scheidung in Deutschland – und gleichzeitig einer der Punkte, der bei vielen Mandanten für Verunsicherung sorgt. In meiner Praxis als Fachanwältin für Familienrecht erlebe ich häufig, dass die Tragweite dieses Themas erst spät erkannt wird. Deshalb möchte ich Ihnen hier einen klaren Überblick geben.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner gleichmäßig aufgeteilt. Das Prinzip dahinter ist fair: Was beide Partner während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet haben – auch in Form von Rentenanrechten – soll bei der Scheidung gerecht verteilt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Partner zugunsten der Familie auf eigene Berufstätigkeit verzichtet hat. Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt (§ 3 VersAusglG). Sie müssen ihn nicht gesondert beantragen – er ist automatischer Bestandteil des Scheidungsverfahrens.
Welche Versorgungen werden ausgeglichen?
Ausgeglichen werden sämtliche Anrechte auf Altersversorgung, die während der Ehezeit erworben wurden. Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung), betriebliche Altersversorgung (Betriebsrenten, Pensionszusagen, Direktversicherungen), private Rentenversicherungen (Riester-Rente, Rürup-Rente, private Lebensversicherungen mit Rentenoption) und beamtenrechtliche Versorgungsansprüche. Nicht ausgeglichen werden Anwartschaften, die vor der Ehe oder nach Zustellung des Scheidungsantrags erworben wurden.
Wie funktioniert der Ausgleich in der Praxis?
Nach Einreichung des Scheidungsantrags sendet das Familiengericht beiden Ehepartnern Fragebögen zu den bestehenden Versorgungsanwartschaften. Die jeweiligen Versorgungsträger berechnen dann den Ehezeitanteil der Anrechte und teilen dem Gericht die Ausgleichswerte mit. Das Gericht teilt die Anrechte nach dem Halbteilungsgrundsatz: Jeder Ehepartner erhält die Hälfte der Anrechte, die der andere während der Ehezeit erworben hat. Die Übertragung erfolgt intern – das heißt, die Anrechte werden direkt beim jeweiligen Versorgungsträger umgebucht. Das Ergebnis: Beide Ehepartner verfügen nach der Scheidung über gleich hohe Rentenanwartschaften aus der Ehezeit.
Wann kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden?
Ein Verzicht ist möglich und in bestimmten Fällen durchaus sinnvoll. Der Verzicht muss notariell beurkundet oder im Rahmen einer gerichtlich protokollierten Vereinbarung erklärt werden. Sinnvoll kann ein Verzicht sein bei kurzen Ehen (unter drei Jahren entfällt der Versorgungsausgleich ohnehin, sofern kein Antrag gestellt wird), wenn beide Partner ähnlich hohe Anwartschaften haben oder wenn der Versorgungsausgleich im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung durch andere Leistungen kompensiert wird. Ich rate meinen Mandanten, einen Verzicht nur nach sorgfältiger Prüfung aller Konsequenzen zu vereinbaren. Gerade bei längeren Ehen mit unterschiedlichen Erwerbsbiografien kann ein übereilter Verzicht erhebliche finanzielle Nachteile im Alter bedeuten.
Zeitfaktor: Der Versorgungsausgleich verzögert die Scheidung
Erfahrungsgemäß ist der Versorgungsausgleich der Hauptgrund für längere Verfahrensdauern. Die Auskünfte der Versorgungsträger benötigen oft mehrere Monate. Ich sorge dafür, dass die Fragebögen zügig ausgefüllt und zurückgesandt werden, und setze bei schleppenden Auskünften der Versorgungsträger nach. Wenn beide Seiten sich für einen notariellen Verzicht entscheiden, kann das Verfahren deutlich beschleunigt werden.
Meine Empfehlung
Der Versorgungsausgleich mag zunächst wie eine trockene Rechnung wirken – tatsächlich geht es um Ihre finanzielle Absicherung im Alter. Nehmen Sie dieses Thema ernst und lassen Sie sich individuell beraten. Als Fachanwältin prüfe ich für Sie, welche Anrechte in den Ausgleich fallen, ob ein Verzicht in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist und wie der Versorgungsausgleich mit anderen Scheidungsfolgen optimal abgestimmt werden kann.