Warum die Spezialisierung gerade beim Auslandsbezug den Unterschied macht
Eine Scheidung ohne Auslandsbezug folgt in Deutschland einem eingespielten Ablauf. Sobald eine Grenze im Spiel ist, kommt eine Ebene hinzu, die vor allen inhaltlichen Fragen liegt: Welches Gericht darf entscheiden, welches Recht wendet es an, und wird die Entscheidung dort gelten, wo sie gebraucht wird. Diese drei Fragen sind nicht schwerer als andere juristische Fragen, sie werden nur leicht übersehen, weil sie im Inlandsfall gar nicht auftauchen.
Ich sage ausdrücklich nicht, dass eine allgemein tätige Kanzlei das nicht kann. Der Unterschied liegt in der Routine. Wer diese Konstellationen selten sieht, muss sich jedes Mal neu einarbeiten, und die Einarbeitung findet zwangsläufig in Ihrem Fall statt. Wer sie regelmäßig bearbeitet, erkennt die Weichen früher, meist schon im Erstgespräch.
Was die Bezeichnung Fachanwältin bedeutet
Die Fachanwaltsbezeichnung wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Sie setzt besondere theoretische Kenntnisse und den Nachweis praktischer Erfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet voraus und ist an eine fortlaufende Fortbildungspflicht gebunden. Sie ist damit kein Werbetitel, sondern eine überprüfte Qualifikation, die auch wieder entzogen werden kann. Ich bin Fachanwältin für Familienrecht und arbeite ausschließlich auf diesem Gebiet.
Der Fachanwaltstitel sagt nichts über den Auslandsbezug im Besonderen. Was er sagt, ist: Das Familienrecht ist nicht ein Gebiet unter vielen, sondern das Gebiet. Alles Weitere ergibt sich daraus, welche Fälle jemand tatsächlich bearbeitet.
Was ich an einem internationalen Fall zuerst tue
Die Zuständigkeit klären, bevor irgendetwas eingereicht wird
Kommen mehrere Staaten in Betracht, ist die Wahl des Gerichts die folgenreichste Entscheidung des ganzen Verfahrens. Sie beeinflusst Dauer, Kosten, Unterhaltsrecht und Güterrecht. Sie ist zudem zeitkritisch, weil ein früher anhängiges Verfahren in einem anderen Staat das spätere blockieren kann. Ich prüfe deshalb zuerst Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/1111 und, wo diese nicht greift, § 98 FamFG, und erst danach den Inhalt.
Das anwendbare Recht bestimmen
Ein deutsches Gericht wendet nicht automatisch deutsches Recht an. Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 entscheidet darüber, und ohne Rechtswahl gilt die Stufenfolge des Artikels 8. Ob eine notarielle Rechtswahl nach Artikel 5 sinnvoll ist, gehört in das Erstgespräch und nicht in die Schlussphase des Verfahrens. Wer diesen Punkt übergeht, führt unter Umständen ein ganzes Verfahren unter der falschen Annahme.
Die Zustellung von Anfang an mitplanen
Innerhalb der Union folgt sie der Verordnung (EU) 2020/1784, gegenüber Vertragsstaaten außerhalb dem Haager Zustellungsübereinkommen von 1965. Beide Wege brauchen Zeit, und der Empfänger kann die Annahme verweigern, wenn keine Übersetzung beiliegt. Ich lasse den Antrag deshalb in aller Regel gleich übersetzen. Das kostet Geld am Anfang und spart Monate am Ende.
Die Durchsetzbarkeit im anderen Staat mitdenken
Ein Titel, der in dem Staat nicht wirkt, in dem das Vermögen liegt oder in dem der Unterhaltspflichtige lebt, ist wenig wert. Beim Unterhalt hilft die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 mit ihrer Zusammenarbeit über Zentrale Behörden, beim Güterrecht ist die Verordnung (EU) 2016/1103 zu prüfen, und bei einer Immobilie im Ausland kommt es zusätzlich auf das Recht des Belegenheitsstaates an. Diese Prüfung gehört an den Anfang, nicht in die Vollstreckung.
Urkunden früh beschaffen
Heiratsurkunden und Geburtsurkunden aus dem Ausland brauchen häufig eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961 oder eine Legalisation, dazu eine Übersetzung durch in Deutschland ermächtigte Übersetzer. Das dauert regelmäßig länger als alles andere. Ich beginne damit am ersten Tag des Mandats.
Was Spezialisierung nicht bedeutet
Sie bedeutet nicht, dass ich das Recht aller Staaten kenne. Das kann niemand. Sie bedeutet, dass ich weiß, an welcher Stelle ausländisches Recht überhaupt eine Rolle spielt, wie es in ein deutsches Verfahren eingeführt wird und wann ich eine Kollegin oder einen Kollegen im anderen Staat hinzuziehen muss. Diese Arbeitsteilung benenne ich offen und rechne sie transparent ab.
Sie bedeutet auch nicht, dass jedes Verfahren schneller wird. Zustellungswege und Behördenlaufzeiten lassen sich nicht durch Fachkunde abkürzen. Was sich vermeiden lässt, sind selbstgemachte Verzögerungen: ein Antrag ohne Übersetzung, eine fehlende Apostille, eine Vollmacht, die zu spät auf den Weg gebracht wurde, ein Gerichtsstand, der nicht durchdacht war.
Wann eine allgemeine Beratung genügt
Wenn beide Ehegatten in Deutschland leben, hier geheiratet haben, keine Auslandsanrechte und kein Auslandsvermögen bestehen und Einigkeit herrscht, brauchen Sie keine Spezialistin für internationale Fälle. Dann ist eine gute allgemeine familienrechtliche Vertretung völlig ausreichend, und ich sage das im Erstgespräch auch so. Interessant wird es, sobald einer dieser Punkte kippt: ein Umzug ins Ausland, eine im Ausland geschlossene Ehe, eine ausländische Staatsangehörigkeit, eine Immobilie oder eine Rentenanwartschaft jenseits der Grenze, Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat.
Wie ich arbeite
Ich beginne mit einer Bestandsaufnahme der Anknüpfungspunkte, halte das Ergebnis schriftlich fest und leite daraus einen Plan mit Reihenfolge und Zeitschiene ab. Sie erfahren, was ich für erreichbar halte, was ich für unsicher halte und woran es liegen kann, wenn etwas nicht klappt. Ich verspreche keine Ergebnisse, die von einer ausländischen Behörde oder einem ausländischen Gericht abhängen, und ich gebe keine Auskunft über fremdes Recht, für die mir die Grundlage fehlt.
Mehr zur Arbeitsweise unter die Kanzlei und internationale Mandate und über mich. Zum Ablauf einer Beratung aus dem Ausland unter Beratung, zu den rechtlichen Grundlagen unter Rechtsquellen.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.