Sie können alle notwendigen Angaben für den Scheidungsantrag auch Online über das Scheidungsantragsformular übermitteln. Die Daten werden verschlüsselt an unsere Fachanwaltskanzlei übermittelt. Zusätzlich unterliegen wir der anwaltlichen Verschwiegenheit, d.h. Ihre Daten werden sicher behandelt. Zur Vereinfachung für Sie können alle Unterlagen via email gesendet werden. Ein Termin in der Fachanwaltskanzlei Kaschube ist für die Einreichung Ihrer Ehescheidung nicht notwendig, aber möglich. Nach der Übermittlung des Scheidungsformulars werden Ihnen die Kosten der Scheidung transparent aufgeschlüsselt, Fragen werden mit fachanwaltlichem Rat beantwortet. Mit dem Absenden des Scheidungsformulars reichen Sie noch nicht Ihre Scheidung ein. Zunächst erhalten Sie von unserer Fachanwaltskanzlei neben der Kostenaufschlüsselung auch die Scheidungsvollmacht übersendet sowie weitere Informationen zu Ihrer Scheidung. Wir bereiten Ihren Scheidungsantrag vor, dieser wird aber erst nach Rücksendung der unterzeichneten Scheidungsvollmacht bei dem zuständigen Familiengericht mit Ihrer Abstimmung eingereicht. Alle offene Fragen beantworten wir Ihnen gern telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch. Die Erstberatung ist kostenfrei.
Hinweis: Das monatliche Nettoeinkommen der Ehegatten wird abgefragt, weil sich daran die Scheidungskosten ermitteln. Daher geben Sie bitte das Nettoeinkommen an, auch geschätzte Einkommen anhand des letzten bekannten Nettoeinkommens für die Ehegatten sind zunächst ausreichend.
Unsere Fachanwaltskanzlei für Familienrecht ist Ihr zuverlässiger Partner in Ihrem Scheidungsverfahren.
Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei Kaschube Gratis-Hotline 0800 32 666 77
Scheidungsantragsformular
Mit dem Absenden der Daten aus dem von Ihnen ausgefüllten Scheidungsantrag online wird die gerichtliche Scheidungsantragsschrift gefertigt. Diese und weitere Informationen (Scheidungstermin und Scheidungskosten) erhalten Sie vorab zur Kenntnisnahme und Unterschrift. Gleichzeitig werden wir
von Ihnen dann die Heiratsurkunde in Kopie und Vollmacht via Email oder Post angefordern.