Wer ich bin
Ich bin Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht. Ich bin seit über zwei Jahrzehnten im Familienrecht tätig und führe die Fachanwaltsbezeichnung seit vielen Jahren. Meine Kanzlei arbeitet ausschließlich auf diesem Rechtsgebiet, und ich vertrete Mandantinnen und Mandanten vor den Familiengerichten in Deutschland.
Diese Seite ist keine Aufzählung von Stationen. Sie soll Ihnen sagen, wie ich arbeite und was Sie von mir erwarten können, damit Sie entscheiden können, ob das zu Ihnen passt. Wie ein Mandat organisatorisch abläuft, steht auf einer eigenen Seite unter Kanzlei und internationale Mandate.
Warum ich nur Familienrecht mache
Familienrecht ist ein Gebiet, in dem sich die Rechtsprechung fortlaufend bewegt und in dem Rechenwerke, Fristen und Verfahrensfragen ineinandergreifen. Wer es nebenbei betreibt, arbeitet mit einem Stand, der irgendwann nicht mehr trägt. Ich habe mich deshalb früh entschieden, alles andere wegzulassen. Die Fachanwaltsbezeichnung ist an eine fortlaufende Fortbildungspflicht gebunden, deren Anforderungen die Rechtsanwaltskammer überprüft. Ich halte diese Pflicht für eine der wenigen Vorschriften, über die niemand klagen sollte.
Auf dieser Domain bündele ich die Mandate mit Auslandsbezug. Das sind Ehen, die in verschiedenen Staaten gelebt werden, im Ausland geschlossene Ehen, binationale Paare, Vermögen und Versorgungen jenseits der Grenze. Diese Fälle folgen denselben familienrechtlichen Grundfragen wie alle anderen, sie stellen ihnen aber eine Ebene voran: Welches Gericht, welches Recht, welche Wirkung im anderen Staat.
Meine Haltung zur Mandatsführung
Erst zuhören, dann sortieren
Im ersten Gespräch rede ich wenig. Wer sich trennt, hat eine Geschichte, und die gehört zum Fall, auch wenn sie juristisch nicht in jedem Punkt relevant ist. Erst danach sortiere ich: Was ist Rechtsfrage, was ist Verhandlungsfrage, was ist eine Kränkung, die kein Gericht heilen kann. Diese Trennung erspart später viel Geld, denn Verfahren, die einen Konflikt lösen sollen, den sie gar nicht lösen können, werden lang und teuer.
Sagen, was nicht geht
Ich halte es für den wichtigsten Teil meiner Arbeit, Grenzen deutlich zu benennen. Ich kann nicht garantieren, dass eine deutsche Entscheidung in jedem Staat anerkannt wird. Ich kann eine Zustellung ins Ausland nicht beschleunigen. Ich kann eine ausländische Rentenanwartschaft nicht durch ein deutsches Gericht teilen lassen, wenn das Gesetz das nicht hergibt. Ein Mandat, das mit realistischen Erwartungen beginnt, endet fast immer besser als eines, das mit Zuversicht beginnt.
Nicht eskalieren, wenn es nichts bringt
Schärfe im Schriftsatz ist ein Mittel, kein Selbstzweck. In Verfahren mit Auslandsbezug ist sie besonders teuer, weil jede zusätzliche Runde über Zustellungswege läuft und Monate kostet. Ich prüfe deshalb bei jedem Streitpunkt, ob eine Vereinbarung erreichbar ist, und schlage sie vor, solange sie erreichbar ist. Wenn sie es nicht ist, führe ich das Verfahren ohne Zögern.
Erreichbar sein, ohne ständig erreichbar zu sein
Ich verspreche keine Erreichbarkeit rund um die Uhr, das wäre bei Mandanten in mehreren Zeitzonen ohnehin unehrlich. Ich verspreche, dass Sie eine Antwort bekommen und dass Sie erfahren, wenn nichts passiert. Feste Zeitfenster für Gespräche, schriftliche Zusammenfassungen und Terminbestätigungen mit Datum und Uhrzeit in beiden Zeitzonen halte ich für praktikabler als das Versprechen ständiger Verfügbarkeit.
Über Geld reden, bevor es ausgegeben wird
Die Kosten stehen am Anfang auf dem Tisch, nicht am Ende. Gerichtskosten nach dem FamGKG, Anwaltsvergütung nach dem RVG, dazu die Auslagen, die nur im internationalen Fall anfallen. Wenn absehbar ist, dass ein Verfahrensschritt teuer wird und wenig bringt, sage ich das, auch wenn er mir Gebühren einbringen würde.
Was ich von Ihnen brauche
Vollständigkeit, auch dort, wo es unangenehm ist. Ein Konto, von dem ich erst durch die Gegenseite erfahre, kostet Glaubwürdigkeit im Verfahren, und zwar Ihre. Dazu eine Anschrift und eine Rufnummer, unter denen Sie über Monate erreichbar bleiben, und eine Nachricht, wenn sich daran etwas ändert. Und die Bereitschaft, eine Einschätzung auszuhalten, die nicht Ihrer Hoffnung entspricht.
Was Sie nicht brauchen, sind juristische Vorkenntnisse. Es ist meine Aufgabe, Ihnen zu erklären, was geschieht, und zwar so, dass Sie es Ihrer Familie weitererzählen können. Wenn ich das nicht schaffe, fragen Sie bitte nach.
Die Kinder
Wenn Kinder betroffen sind und Eltern in verschiedenen Staaten leben, wird jede Entscheidung schwerer, auch die über den Umgang. Ich vertrete Ihre Interessen, das ist meine Rolle. Ich weise aber darauf hin, wenn ein Vorgehen dem Kind schadet, und ich rate von Alleingängen ab, die als Kindesentführung behandelt werden könnten, auch wenn sie gut gemeint sind. Über das Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980 und die Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes spreche ich lieber vorher als hinterher.
Digital arbeiten, persönlich bleiben
Meine Mandate laufen auf Wunsch vollständig digital, weil das bei einem Wohnsitz im Ausland der einzige praktikable Weg ist. Persönlich bleibt es trotzdem: Sie haben eine Ansprechpartnerin, nicht ein Ticketsystem. Wer mich in Dresden besuchen möchte, ist willkommen, notwendig ist es für die Führung eines Mandats nicht.
Kontakt
Wie ein Erstgespräch über Zeitzonen hinweg abläuft, steht unter Beratung. Fragen zur Zusammenarbeit aus dem Ausland beantworte ich unter häufig gestellte Fragen, die rechtlichen Fragen ausführlich unter Fragen zur Scheidung mit Auslandsbezug. Erreichbarkeit und Anschrift finden Sie unter Kontakt.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.