Berechnen Sie jetzt Ihre individuellen Scheidungskosten – schnell, vertraulich und mit persönlicher fachanwaltlicher Einschätzung. Wir vertreten Mandanten bundesweit und ermöglichen Scheidungstermine vor jedem Familiengericht in Deutschland. Die gesamte Kommunikation kann bequem per Telefon,
E‑Mail oder Videokonferenz erfolgen – ideal für die moderne Ehescheidung.
Warum der Versorgungsausgleich die Scheidungskosten beeinflusst
Der Versorgungsausgleich regelt die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Je mehr Versorgungsträger beteiligt sind,
desto länger dauert das Verfahren und desto höher fällt der Verfahrenswert aus. Wir prüfen für Sie, welche Reduzierungen
möglich sind und wie sich der Versorgungsausgleich konkret auf Ihre Kosten auswirkt.
Unverbindlichen Scheidungsantrag jetzt stellen
Sie können den Scheidungsantrag bereits jetzt unverbindlich stellen. Erst danach erhalten Sie Ihren präzisen persönlichen
Kostenvoranschlag. Der Antrag wird erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung beim zuständigen Gericht eingereicht.
So bleiben Sie flexibel, vermeiden unnötige Kosten und sichern sich eine optimale Kostenstrategie – bundesweit und vollständig
digital vorbereitet.
Die Gesamtkosten bestehen aus Gerichtskosten und Anwaltskosten. Bei einvernehmlicher Scheidung genügt ein Anwalt – das reduziert
die Kosten erheblich. Durch eine Online‑Scheidung und klare Einigung über Folgesachen lassen sich zusätzliche Kosten vermeiden.
Was ist der Verfahrenswert?
Der Verfahrenswert ist die Grundlage für die Berechnung der Scheidungskosten. Er orientiert sich am gemeinsamen Nettoeinkommen
der Ehegatten, meist am dreifachen Monatsnetto, abzüglich möglicher Reduzierungen. Aus diesem Wert ergeben sich die gesetzlichen
Gebühren für Gericht und Anwalt.
Möglichkeiten zur Reduzierung
30 % Reduzierung bei einvernehmlicher Scheidung
750 € Abzug pro Kind
Kostenteilung bei nur einem Anwalt
Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe
Zinslose Ratenzahlung bis zu 10 Monaten
Beispielrechnung (geschätzt)
Diese Beispielrechnung dient nur der Orientierung und ersetzt keinen persönlichen Kostenvoranschlag.
Die tatsächlichen Kosten können je nach individueller Situation abweichen. Lassen Sie sich daher einen persönlichen,
unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellen.
Streitige Scheidung
Bei streitigen Scheidungen steigen die Kosten deutlich, da meist zwei Anwälte beteiligt sind und zusätzliche Folgesachen
(Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht) verhandelt werden. Eine einvernehmliche Lösung ist fast immer kostengünstiger und schneller.
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Ihre Daten werden SSL‑verschlüsselt übertragen und streng vertraulich behandelt.
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🌐 Bundesweite Online‑Scheidung
Scheidungstermine vor allen Familiengerichten in Deutschland, Kommunikation über alle gängigen Medien.
Eine Scheidung in Deutschland folgt einem klar geregelten Ablauf. Zunächst wird der Scheidungsantrag durch einen Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Das Gericht prüft, ob das Trennungsjahr eingehalten wurde und die formalen Voraussetzungen vorliegen. Anschließend wird der Versorgungsausgleich eingeleitet, bei dem die Rentenansprüche beider Ehepartner ermittelt werden. Die Rentenversicherungsträger versenden Fragebögen, die vollständig ausgefüllt zurückgesendet werden müssen. Sobald alle Auskünfte vorliegen, setzt das Gericht einen Scheidungstermin fest. In diesem Termin werden beide Ehepartner persönlich angehört. Der Richter stellt fest, ob die Ehe als gescheitert gilt. Danach wird der Scheidungsbeschluss verkündet und schriftlich zugestellt. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wird die Scheidung rechtskräftig und die Ehe ist offiziell beendet.
Wie lange dauert eine Scheidung im Durchschnitt?
Die Dauer einer Scheidung hängt von mehreren Faktoren ab. Bei einer einvernehmlichen Scheidung liegt die durchschnittliche Dauer meist zwischen vier und acht Monaten. Verzögerungen entstehen häufig durch den Versorgungsausgleich, da die Rentenversicherungsträger Zeit für die Bearbeitung benötigen. Wenn Unterlagen fehlen oder verspätet eingereicht werden, verlängert sich das Verfahren zusätzlich. Bei streitigen Scheidungen kann sich die Dauer auf ein bis drei Jahre ausdehnen. Auch zusätzliche Folgesachen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerecht wirken sich auf die Dauer aus. Eine gute Vorbereitung und vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren deutlich. Eine Online‑Scheidung sorgt zusätzlich für schnellere Kommunikation. Je einvernehmlicher die Scheidung, desto kürzer ist in der Regel die Verfahrensdauer.
Was kostet eine Scheidung ungefähr?
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser ergibt sich im Wesentlichen aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen der Ehegatten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit durchschnittlichem Einkommen liegen die Gesamtkosten häufig zwischen etwa 1.200 € und 2.500 €. Durch Reduzierungen wie 30 % bei Einvernehmlichkeit oder Kinderabschläge kann der Verfahrenswert sinken. Werden zusätzliche Folgesachen wie Unterhalt oder Vermögen mitverhandelt, steigen die Kosten entsprechend. Gerichtskosten sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Anwaltskosten können durch klare Absprachen und eine einvernehmliche Lösung reduziert werden. Eine Online‑Scheidung ist oft kostengünstiger, da nur ein Anwalt benötigt wird. Ein persönlicher Kostenvoranschlag schafft Transparenz und Planungssicherheit.
Brauche ich zwingend einen Anwalt für die Scheidung?
Ja, in Deutschland ist ein Anwalt für die Einreichung des Scheidungsantrags zwingend erforderlich. Das Familiengericht akzeptiert keine Anträge, die direkt von Privatpersonen gestellt werden. Der andere Ehepartner benötigt jedoch keinen eigenen Anwalt, wenn die Scheidung einvernehmlich ist. Dadurch lassen sich die Kosten deutlich reduzieren. Der Anwalt sorgt dafür, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden. Er begleitet Sie durch den gesamten Ablauf und beantwortet rechtliche Fragen. Bei streitigen Scheidungen ist ein eigener Anwalt für beide Seiten sinnvoll und meist notwendig. Eine Online‑Scheidung ermöglicht eine besonders unkomplizierte Zusammenarbeit mit dem Anwalt. Ohne anwaltliche Vertretung ist eine Scheidung in Deutschland nicht möglich.
Was bedeutet das Trennungsjahr und wie wird es eingehalten?
Das Trennungsjahr ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung. Es bedeutet, dass die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben müssen, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Getrennt leben heißt nicht zwingend in getrennten Wohnungen, sondern vor allem getrennte Haushaltsführung. Dazu gehören getrennte Konten, getrennte Einkäufe und keine gemeinsamen Aktivitäten als Paar. Das Gericht verlangt in der Regel keinen schriftlichen Nachweis, sondern verlässt sich auf die Angaben der Ehepartner. Nur bei Streit über den Trennungszeitpunkt können Belege oder Zeugenaussagen erforderlich werden. Das Trennungsjahr soll sicherstellen, dass die Entscheidung zur Scheidung gut überlegt ist. In Härtefällen kann das Trennungsjahr verkürzt werden, dies ist jedoch selten. Ein korrekt eingehaltenes Trennungsjahr erleichtert eine einvernehmliche Scheidung erheblich.
Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich regelt die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Ehepartner. Er wird vom Gericht in der Regel automatisch durchgeführt. Beide Ehepartner erhalten Fragebögen der Rentenversicherungsträger, die vollständig ausgefüllt zurückgesendet werden müssen. Die Rentenstellen berechnen anschließend, welche Anwartschaften in der Ehezeit entstanden sind. Diese Ansprüche werden zwischen den Ehepartnern ausgeglichen, damit beide gleichgestellt sind. Der Versorgungsausgleich ist oft der zeitintensivste Teil des Verfahrens. In bestimmten Fällen kann er ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, etwa bei kurzer Ehe oder ähnlichen Rentenansprüchen. Der Ausgleich ist wichtig, um die Altersvorsorge fair zu verteilen. Ohne Versorgungsausgleich könnte ein Ehepartner im Rentenalter deutlich schlechter gestellt sein.
Kann ich die Scheidung online durchführen?
Ja, eine Scheidung kann heute weitgehend online vorbereitet und begleitet werden. Die Kommunikation mit der Kanzlei erfolgt per E‑Mail, Telefon oder Videokonferenz. Unterlagen können digital übermittelt werden, was Zeit und Wege spart. Der Scheidungsantrag wird zwar weiterhin schriftlich beim Gericht eingereicht, aber Sie müssen dafür nicht persönlich in der Kanzlei erscheinen. Der einzige Pflichttermin ist der Scheidungstermin vor Gericht. Dieser findet an Ihrem zuständigen Familiengericht statt, unabhängig vom Kanzleistandort. Eine Online‑Scheidung ist besonders für einvernehmliche Verfahren geeignet. Sie ist effizient, transparent und komfortabel. Viele Mandanten empfinden die digitale Abwicklung als deutlich stressärmer.
Wie wird Unterhalt bei einer Scheidung geregelt?
Unterhalt ist ein zentraler Punkt im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung. Man unterscheidet zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Trennungsunterhalt wird während des Trennungsjahres gezahlt, wenn ein Ehepartner finanziell schlechter gestellt ist. Nachehelicher Unterhalt kann nach der Scheidung geschuldet sein, etwa bei Kinderbetreuung oder Krankheit. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen beider Ehepartner. Kinderunterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Ziel ist es, den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner und die Kinder abzusichern. Viele Unterhaltsfragen lassen sich einvernehmlich regeln. Bei Streit entscheidet das Familiengericht. Eine fachkundige Berechnung ist wichtig, um faire Lösungen zu finden.
Wer bekommt das Sorgerecht nach der Scheidung?
In Deutschland bleibt das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung der Regelfall. Das bedeutet, dass beide Eltern weiterhin gemeinsam über wichtige Angelegenheiten des Kindes entscheiden. Dazu gehören etwa Schulwahl, medizinische Behandlungen oder religiöse Erziehung. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann einem Elternteil zugesprochen werden, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Nur in Ausnahmefällen wird einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen. Gründe dafür können Vernachlässigung, Gewalt oder fehlende Erziehungsfähigkeit sein. Das Gericht entscheidet immer im Interesse des Kindes. Einvernehmliche Lösungen der Eltern sind besonders wichtig, um das Kind zu entlasten. Das Umgangsrecht regelt, wie oft das Kind den anderen Elternteil sieht. Eine gute Kommunikation der Eltern ist entscheidend für eine stabile Lösung.
Was passiert, wenn mein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt?
Wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt, wird die Scheidung dadurch nicht dauerhaft verhindert. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Scheidung auch gegen den Willen des anderen Ehepartners ausgesprochen werden. Das Gericht prüft dann, ob die Ehe als gescheitert anzusehen ist. Wenn die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben, wird dies in der Regel bejaht. Nach drei Jahren Trennung wird die Scheidung unabhängig von der Zustimmung des anderen Ehepartners vollzogen. Der andere Ehepartner kann das Verfahren verzögern, aber nicht dauerhaft blockieren. Streitige Scheidungen dauern länger und sind kostenintensiver. Ein erfahrener Anwalt hilft, den Prozess dennoch strukturiert zu gestalten. Das Gesetz schützt den Ehepartner, der sich aus einer zerrütteten Ehe lösen möchte.
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Häufig gestellte Fragen
Was beeinflusst die Dauer eines Scheidungsverfahrens?
Mehrere Faktoren wirken zusammen. Erstens: Die Auslastung des zuständigen Familiengerichts — sie variiert je nach Region erheblich. Zweitens: Der Versorgungsausgleich — die Einholung der Auskünfte bei Rentenversicherungsträgern und Betriebsrentenanbietern nimmt mehrere Monate in Anspruch. Drittens: Das Einvernehmen der Parteien über Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht. Bei einer einvernehmlichen Online-Scheidung ohne Folgesachen liegen realistische Verfahrensdauern meist in einem Bereich von vier bis sieben Monaten, strittige Fälle dauern länger.
Wann besteht ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Nachehelicher Unterhalt ist im deutschen Recht nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Seit der Unterhaltsreform 2008 gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB). Ein Anspruch besteht nur, wenn konkrete Unterhaltstatbestände erfüllt sind: Betreuung eines gemeinsamen Kindes (§ 1570 BGB), Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB), Krankheit (§ 1572 BGB), Erwerbslosigkeit (§ 1573 BGB) oder Ausbildung (§ 1575 BGB). Die ehebedingten Nachteile und die Ehedauer spielen für Höhe und Dauer eine zentrale Rolle. Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung besteht demgegenüber unabhängig von solchen Tatbeständen.
Wie funktioniert die Vermögensaufteilung Schritt für Schritt?
Schritt eins: Ermittlung des Endvermögens beider Ehegatten zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags. Schritt zwei: Rückblick auf das Anfangsvermögen zum Tag der Eheschließung (§ 1374 Abs. 1 BGB). Schritt drei: Berechnung des Zugewinns (Endvermögen minus Anfangsvermögen) für jeden Ehegatten. Schritt vier: Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet die Hälfte der Differenz an den anderen (§ 1378 Abs. 1 BGB). Nicht Teil des Zugewinnausgleichs ist der Hausrat — dafür gilt § 1568b BGB. Betriebsvermögen erfordert oft ein Bewertungsgutachten.
Welche Kinderbelange werden im Scheidungsverfahren mitentschieden?
Das Scheidungsverfahren selbst entscheidet nicht automatisch über Sorgerecht, Umgang oder Aufenthalt — diese Themen werden nur geregelt, wenn Anträge gestellt werden oder das Gericht einen Regelungsbedarf sieht. Bei einvernehmlichen Regelungen bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht nach § 1626 BGB. Kindesunterhalt wird entweder parallel beantragt oder über das Jugendamt geregelt (Jugendamtsurkunde). Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG und Kindesanhörung nach § 159 FamFG sind bei strittigen Kindschaftssachen vorgesehen.
Woraus setzen sich die Gesamtkosten einer Scheidung zusammen?
Die Kosten bestehen aus Anwaltsgebühren (nach RVG) und Gerichtsgebühren (nach FamGKG). Beide berechnen sich aus dem Verfahrenswert, der sich in der Regel aus dem dreifachen gemeinsamen Netto-Monatseinkommen und einem Vermögensanteil ergibt. Bei Durchführung des Versorgungsausgleichs wird ein zusätzlicher Verfahrenswert zugeschlagen. Bei meiner Online-Mandatierung gewähre ich 30 Prozent Ermäßigung auf die Anwaltsgebühren. Die konkrete Kostenschätzung erhalten Sie vor Mandatserteilung. Bei geringem Einkommen prüfe ich für Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG.
Welche Rentenansprüche werden beim Versorgungsausgleich aufgeteilt?
Der Versorgungsausgleich erfasst alle während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf eine spätere Rente oder Versorgung — namentlich die gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungen (etwa für Ärzte, Anwälte, Architekten), Betriebsrenten sowie private Renten mit Verrentungspflicht (Riester und Rürup). Nicht erfasst sind Kapitalanlagen wie Sparbücher, Aktiendepots oder Kapitallebensversicherungen ohne Rentenwahlrecht — diese fallen unter den Zugewinnausgleich. Standardfall ist die interne Teilung nach § 10 VersAusglG, in manchen Fällen kommt die externe Teilung in Betracht.