Eine Kanzlei, ein Rechtsgebiet
Meine Kanzlei ist auf das Familienrecht spezialisiert und bearbeitet nichts anderes. Ich begleite Mandantinnen und Mandanten durch Trennung und Scheidung und vertrete sie vor den Familiengerichten in Deutschland. Auf dieser Domain geht es um den Teil dieser Arbeit, bei dem eine Grenze im Spiel ist: Eheleute, die in verschiedenen Staaten leben, im Ausland geschlossene Ehen, binationale Paare, Deutsche mit Wohnsitz im Ausland, Vermögen jenseits der Grenze.
Was ich hier beschreibe, ist die Arbeitsweise, nicht der Lebenslauf. Für den persönlichen Blickwinkel gibt es eine eigene Seite unter über mich.
Wie ein internationales Mandat bei mir abläuft
Erstens: Bestandsaufnahme der Anknüpfungspunkte
Am Anfang steht keine Strategie, sondern eine Liste. Wo leben Sie, seit wann, wo lebt Ihr Ehegatte, welche Staatsangehörigkeiten bestehen, wo und wann wurde geheiratet, wo leben gemeinsame Kinder, wo liegt Vermögen, wo wurden Rentenanwartschaften erworben, läuft bereits ein Verfahren in einem anderen Staat. Diese Angaben halte ich schriftlich fest, weil sich fast jede spätere Frage auf sie zurückführen lässt.
Zweitens: Reihenfolge festlegen
Aus der Bestandsaufnahme ergibt sich, was zuerst geklärt werden muss. In aller Regel sind das die Zuständigkeit, das anwendbare Recht und der Zustellungsweg. Erst danach hat es Sinn, über Unterhalt, Vermögensausgleich oder Versorgungsausgleich zu sprechen. Sie bekommen von mir einen Plan mit Reihenfolge, mit einer Zeitschiene und mit den Punkten, die noch offen sind.
Drittens: Unterlagen beschaffen, solange Zeit ist
Urkunden aus dem Ausland dauern. Apostille oder Legalisation, Übersetzung durch in Deutschland ermächtigte Übersetzer, Beschaffung über Behörden, die auf E-Mails nicht antworten. Ich beginne damit am ersten Tag, nicht dann, wenn das Gericht danach fragt.
Viertens: Verfahren führen und Stand halten
Sie erhalten jedes Schreiben des Gerichts und der Gegenseite mit einer kurzen Einordnung. Ich melde mich auch, wenn nichts geschieht, und sage, worauf gewartet wird. In internationalen Verfahren gibt es lange Phasen, in denen ausschließlich eine Zustellung unterwegs ist. Diese Phasen sind normal, aus der Ferne aber schwer zu ertragen, wenn niemand etwas sagt.
Digitale Mandatsführung, weil sie hier notwendig ist
Meine Kanzlei arbeitet auf Wunsch vollständig digital. Was für Mandanten in Deutschland eine Bequemlichkeit ist, ist bei einem Wohnsitz im Ausland die Voraussetzung dafür, dass ein Mandat überhaupt funktioniert. Beratung findet telefonisch, per Video oder persönlich statt, Unterlagen tauschen wir auf einem verschlüsselten Weg aus, Termine bestätige ich mit Datum und Uhrzeit in beiden Zeitzonen.
Zwei Dinge gehen digital nicht. Die Vollmacht muss nach § 11 FamFG schriftlich zu den Akten, also im Original mit eigenhändiger Unterschrift. Und über das persönliche Erscheinen im Gerichtstermin entscheidet das Gericht, nicht die Kanzlei. Eine Teilnahme per Bild und Ton kann beantragt werden, zugesagt werden kann sie nicht.
Was ich bearbeite
Scheidungsantrag und Vertretung vor dem Familiengericht, Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Kindschaftssachen wie Sorge und Umgang, Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung sowie den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. Jeder dieser Bereiche bekommt im internationalen Fall eine zusätzliche Frage: Nach welchem Recht wird beurteilt, und wo wirkt das Ergebnis.
Zusammenarbeit über die Grenze
Ich vertrete nach deutschem Recht und vor deutschen Gerichten. Wo es auf das Recht eines anderen Staates ankommt, etwa bei der Anerkennung einer Entscheidung, bei einer Immobilie im Ausland oder bei einer dort erworbenen Versorgung, ziehe ich eine Kollegin oder einen Kollegen vor Ort hinzu. Ich sage Ihnen vorher, welcher Teil der Arbeit zu mir gehört, welcher nicht und was die Beteiligung zusätzlich kostet. Diese Aufteilung offen zu benennen, halte ich für einen Teil der Beratung und nicht für ein Eingeständnis.
Kosten
Die Gerichtskosten folgen dem FamGKG, die Anwaltsvergütung dem RVG. Ich lege die Kosten zu Beginn offen und erstelle einen Kostenvoranschlag, in dem auch die Auslagen stehen, die es nur im internationalen Fall gibt: Übersetzungen, Apostillen, Urkundenbeschaffung. Eine zinslose Ratenzahlung der Anwaltsgebühren ist möglich. Wenn Ihre Verhältnisse es nahelegen, prüfe ich die Verfahrenskostenhilfe, auch bei Wohnsitz im Ausland.
Woran Sie merken, dass Sie bei mir richtig sind
Sie bekommen von mir früh eine Aussage darüber, was ich für erreichbar halte und was nicht. Ich verspreche keine Ergebnisse, die von ausländischen Behörden oder Gerichten abhängen, ich gebe keine Auskunft über fremdes Recht, für die mir die Grundlage fehlt, und ich sage es, wenn eine Sache besser in einem anderen Staat geführt wird. Wenn Sie eine Kanzlei suchen, die vor allem Zuversicht verbreitet, sind Sie hier nicht richtig.
Kontakt und Erreichbarkeit finden Sie unter Kontakt, den Ablauf eines Erstgesprächs unter Beratung. Warum die Spezialisierung im Auslandsfall zählt, steht unter Fachanwältin im Auslandsfall.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.