Kostenvoranschlag

Eine Scheidung ist oft teurer als gedacht. Mit der Internetscheidung finden Sie mit Sicherheit den günstigsten und schnellsten Weg für Ihr Scheidungsverfahren.

Scheidungskosten werden für jeden Ehepartner individuell berechnet. Die Kosten hängen vom Nettoeinkommen der Ehepartner, der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder und der Schwierigkeit des Scheidungsverfahrens ab.
Je niedriger das angegebene Nettoeinkommen, desto niedriger sind die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Einkommensnachweise benötigen wir für die Berechnung der Scheidungskosten nicht.

Sehr wichtig: Besonders sparen kann man bei einer einvernehmlichen Scheidung, mit nur einem Anwalt und wenn alle Streitpunkte außergerichtlich geregelt werden.

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Hinweis: Ihre Scheidung kann nach einer Trennungszeit von zehn Monaten eingereicht werden, wobei die Trennung innerhalb der Ehewohnung anerkannt ist, wenn beide Ehegatten dieses übereinstimmend erklären.
Soll der Versorgungsausgleich durchgeführt werden?
Versorgungsausgleich bedeutet: Ausgleich der Rentenanwartschaften.
Datenverarbeitung
Einwilligung zur Datenverarbeitung- Mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten bin ich einverstanden. Rechtsanwaltskanzleien unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

Laut Gesetz hängen die Scheidungskosten von diesen drei Punkten ab:

1. Dem Nettoeinkommen beider Ehepartner. Je höher das monatliche Einkommen beider Eheleute, desto mehr Kostet Ihre Scheidung. Darum fragen wir Sie in unserem Scheidungsformular nach dem Nettoeinkommen beider Eheleute. Es reicht aus, wenn Sie uns hierzu ungefähre Angaben machen. Sollten Sie unsicher sein, lassen Sie das Feld leer oder schreiben: “unbekannt”.

Ist das Einkommen sehr gering, werden wir für Sie automatisch Verfahrenskostenhilfe (früher “Prozesskostenhilfe”) beantragen.

2. Alle Streitpunkte im Vorfeld regeln. Werden viele streitige Punkte vor Gericht verhandelt, umso höher sind die Kosten für Ihre Scheidung. Zusätzliche Anträge auf Unterhalt, Sorgerecht … erhöhen die Kosten stark. Wir setzen alles daran, den Umfang Ihres Verfahrens mit Ihnen gemeinsam möglichst gering zu halten und Streitpunkte außergerichtlich beizulegen.

Wir weisen Sie auf alles Nötige hin, werden Ihnen aber keine unnötigen Verfahren aufschwatzen – versprochen!

3. Sämtliche Unterhaltspflichten gegenüber Kindern werden vom Einkommen abgezogen und senken damit ebenfalls die Scheidungskosten.

Bei besonders einfachen Verfahren, bei der einvernehmlichen Ehescheidung, ist außerdem ein erheblicher Abschlag von den üblichen Anwalts-und Gerichtskosten möglich.