Fachanwaltskanzlei Kaschube – Familienrecht
Sorgerecht & Umgangsrecht nach der Scheidung
Das Wohl Ihrer Kinder steht an erster Stelle – ich helfe Ihnen, eine faire und kindgerechte Lösung zu finden.
Gemeinsames vs. alleiniges Sorgerecht
Nach einer Scheidung behalten beide Elternteile in aller Regel das gemeinsame Sorgerecht. Das bedeutet: Wichtige Entscheidungen zu Bildung, Gesundheit und Aufenthalt müssen gemeinsam getroffen werden. Der tatsächliche Lebensmittelpunkt des Kindes (Residenzmodell oder Wechselmodell) ist dabei eine separate Frage.
Das Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil. Der andere hat ein geregeltes Umgangsrecht (z.B. jedes zweite Wochenende + Ferien).
Das Kind lebt abwechselnd bei beiden Elternteilen (z.B. wochenweise). Erfordert gute Kommunikation und räumliche Nähe der Eltern.
Wann wird alleiniges Sorgerecht gewährt?
Das alleinige Sorgerecht wird nur dann übertragen, wenn das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht. Gründe können sein: anhaltender, schwerer Elternkonflikt, häusliche Gewalt, Suchtprobleme oder schwerwiegende Kommunikationsunfähigkeit. Das Familiengericht entscheidet stets nach dem Kindeswohl – nicht nach den Wünschen der Eltern.
Umgangsrecht – Rechte und Pflichten
Das Umgangsrecht ist sowohl ein Recht als auch eine Pflicht beider Elternteile. Kein Elternteil darf den Umgang grundlos verweigern. Umgekehrt: Auch der umgangsberechtigte Elternteil ist verpflichtet, den Umgang wahrzunehmen. Das Familiengericht kann bei Verstößen Zwangsmittel einsetzen oder eine Umgangspflegschaft anordnen.
Häufige Streitpunkte
- Umzug eines Elternteils in eine andere Stadt oder ins Ausland
- Schulwahl und Bildungsentscheidungen
- Religiöse Erziehung
- Medizinische Entscheidungen (Impfungen, Operationen)
- Umgang mit dem neuen Partner des Ex
- Ferienregelungen und Feiertagszeiten
Versuchen Sie so weit wie möglich, Sorge- und Umgangsregelungen einvernehmlich zu treffen. Gerichtsverfahren belasten die Kinder stark. Eine Mediation oder Beratung beim Jugendamt kann helfen, bevor es zum Streit kommt. Ich begleite Sie dabei, eine Lösung zu finden, die für Ihre Kinder das Beste ist.
Beratung zum Sorgerecht anfragen
Ich berate Sie umfassend zu Sorge- und Umgangsrecht – diskret, verständlich und lösungsorientiert.