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Wie kann ich mich schnell und günstig scheiden lassen?

12. April 2026

Eine schnelle und günstige Scheidung ist kein Widerspruch – wenn Sie einige Grundregeln beachten. Als Fachanwältin für Familienrecht zeige ich Ihnen die wichtigsten Hebel, um Zeit und Geld zu sparen.

1. Einvernehmliche Scheidung wählen

Der mit Abstand wirksamste Hebel für eine schnelle und günstige Scheidung ist die Einvernehmlichkeit. Wenn beide Ehegatten der Scheidung zustimmen und sich über alle Folgesachen einigen, wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist (§ 1566 Abs. 1 BGB). Das spart Zeit, weil keine streitigen Verhandlungen geführt werden müssen, und Geld, weil nur ein Anwalt benötigt wird.

2. Nur einen Anwalt beauftragen

Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein einziger Rechtsanwalt für den antragstellenden Ehegatten (§ 114 Abs. 1 FamFG). Der andere Ehegatte stimmt dem Antrag ohne eigenen Anwalt zu. Dadurch sparen Sie die gesamten Anwaltskosten einer zweiten Vertretung – bei einem Verfahrenswert von 12.000 € sind das rund 1.500 € Ersparnis.

3. Verfahrenswert reduzieren lassen

Der Verfahrenswert bestimmt die Höhe aller Gebühren. Er berechnet sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten (§ 43 Abs. 1 FamGKG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das Gericht den Verfahrenswert auf Antrag um bis zu 30 % reduzieren. Wir stellen diesen Antrag bei jeder einvernehmlichen Scheidung.

4. Folgesachen außergerichtlich regeln

Jede Folgesache, die vor Gericht verhandelt wird – Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB), Zugewinnausgleich (§§ 1373 ff. BGB), Sorgerecht (§§ 1626 ff. BGB) –, erhöht den Verfahrenswert und damit die Kosten erheblich. Regeln Sie alle Punkte vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Nur der Versorgungsausgleich wird vom Gericht von Amts wegen durchgeführt (§ 1 VersAusglG).

5. Versorgungsausgleich beschleunigen

Der Versorgungsausgleich ist oft der zeitintensivste Teil des Verfahrens: Die Rentenversicherungsträger benötigen 3–6 Monate für ihre Auskünfte. Beschleunigen Sie den Prozess, indem Sie frühzeitig – noch im Trennungsjahr – Ihre Rentenkonten klären lassen (Formular V0100 bei der Deutschen Rentenversicherung). Bei Ehen unter drei Jahren entfällt der Versorgungsausgleich, sofern kein Ehegatte ihn beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).

6. Online-Scheidung nutzen

Bei einer Online-Scheidung erfolgt die gesamte Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt digital – per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz. Das spart Anfahrtswege und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung. Der Scheidungsantrag wird elektronisch über das besondere Anwaltspostfach (beA) eingereicht – in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung.

7. Verfahrenskostenhilfe prüfen

Wenn Sie die Scheidungskosten nicht aufbringen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (§§ 76 ff. FamFG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO). Bei Bewilligung übernimmt die Staatskasse die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten. Alternativ besteht ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen den Ehegatten (§ 1360a Abs. 4 BGB).

Zusammenfassung – So wird Ihre Scheidung schnell und günstig:
✓ Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt
✓ Alle Folgesachen vorab regeln
✓ Verfahrenswert um 30 % reduzieren lassen
✓ Rentenkonten frühzeitig klären
✓ Online-Scheidung für schnelle Bearbeitung
✓ VKH prüfen bei geringem Einkommen

Fazit von Fachanwältin Antje Kaschube

Eine schnelle und günstige Scheidung ist in den meisten Fällen möglich – vorausgesetzt, Sie handeln einvernehmlich und lassen sich frühzeitig beraten. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung, um Ihre individuellen Kosten und den voraussichtlichen Zeitrahmen zu erfahren.

Rechtsquellen

  • § 1565 BGB – Scheitern der Ehe
  • § 1566 Abs. 1 BGB – Vermutung bei einvernehmlicher Scheidung
  • § 114 Abs. 1 FamFG – Anwaltszwang
  • § 43 FamGKG – Verfahrenswert in Ehesachen
  • § 3 Abs. 3 VersAusglG – Kurzehen
  • §§ 76 ff. FamFG, §§ 114 ff. ZPO – Verfahrenskostenhilfe
  • § 1360a Abs. 4 BGB – Verfahrenskostenvorschuss

© 2026 Antje Kaschube – Fachanwältin für Familienrecht | Ehe-Scheidung-Online.de
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Häufig gestellte Fragen

+ Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 3-6 Monate. Bei strittigen Verfahren kann es 12-24 Monate oder länger dauern. Die Dauer hängt von der Komplexität und Kooperation der Parteien ab.

+ Welche Unterhaltsansprüche habe ich?

Nach § 1569 BGB haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die Höhe richtet sich nach den Einkommen und wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Nach der Scheidung besteht ein Unterhaltsanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 1570-1576 BGB).

+ Wie wird das Vermögen aufgeteilt?

Der Zugewinn wird nach §§ 1371-1390 BGB aufgeteilt. Jeder Ehegatte hat Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns, der während der Ehe erwirtschaftet wurde. Das Vermögen wird nach den Marktpreisen bewertet.

+ Wer bekommt die Kinder?

Das Sorgerecht wird nach § 1626 BGB entschieden. Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle. Die Eltern können eine gemeinsame Sorge vereinbaren oder das Gericht entscheidet. Ein Elternteil kann das alleinige Sorgerecht erhalten, wenn es dem Kindswohl dient.

+ Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach der RVG (§ 13 Abs. 1) und den Gerichtsgebühren nach GKG. Eine einvernehmliche Scheidung kostet 500-2.000 EUR. Strittige Verfahren können erheblich teurer sein. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner!

+ Was ist der Versorgungsausgleich?

Bei jeder Ehescheidung prüft das Familiengericht den Versorgungsausgleich – die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Gesetzliche Rente, Betriebsrenten und private Altersvorsorge werden hälftig geteilt. Der Versorgungsausgleich beeinflusst Dauer und Kosten Ihres Scheidungsverfahrens erheblich. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Möglichkeiten, auch über vertragliche Vereinbarungen.

→ Mehr zum Versorgungsausgleich erfahren

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Häufig gestellte Fragen

Was beeinflusst die Dauer eines Scheidungsverfahrens?
Mehrere Faktoren wirken zusammen. Erstens: Die Auslastung des zuständigen Familiengerichts — sie variiert je nach Region erheblich. Zweitens: Der Versorgungsausgleich — die Einholung der Auskünfte bei Rentenversicherungsträgern und Betriebsrentenanbietern nimmt mehrere Monate in Anspruch. Drittens: Das Einvernehmen der Parteien über Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht. Bei einer einvernehmlichen Online-Scheidung ohne Folgesachen liegen realistische Verfahrensdauern meist in einem Bereich von vier bis sieben Monaten, strittige Fälle dauern länger.
Wann besteht ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Nachehelicher Unterhalt ist im deutschen Recht nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Seit der Unterhaltsreform 2008 gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB). Ein Anspruch besteht nur, wenn konkrete Unterhaltstatbestände erfüllt sind: Betreuung eines gemeinsamen Kindes (§ 1570 BGB), Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB), Krankheit (§ 1572 BGB), Erwerbslosigkeit (§ 1573 BGB) oder Ausbildung (§ 1575 BGB). Die ehebedingten Nachteile und die Ehedauer spielen für Höhe und Dauer eine zentrale Rolle. Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung besteht demgegenüber unabhängig von solchen Tatbeständen.
Wie funktioniert die Vermögensaufteilung Schritt für Schritt?
Schritt eins: Ermittlung des Endvermögens beider Ehegatten zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags. Schritt zwei: Rückblick auf das Anfangsvermögen zum Tag der Eheschließung (§ 1374 Abs. 1 BGB). Schritt drei: Berechnung des Zugewinns (Endvermögen minus Anfangsvermögen) für jeden Ehegatten. Schritt vier: Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet die Hälfte der Differenz an den anderen (§ 1378 Abs. 1 BGB). Nicht Teil des Zugewinnausgleichs ist der Hausrat — dafür gilt § 1568b BGB. Betriebsvermögen erfordert oft ein Bewertungsgutachten.
Welche Kinderbelange werden im Scheidungsverfahren mitentschieden?
Das Scheidungsverfahren selbst entscheidet nicht automatisch über Sorgerecht, Umgang oder Aufenthalt — diese Themen werden nur geregelt, wenn Anträge gestellt werden oder das Gericht einen Regelungsbedarf sieht. Bei einvernehmlichen Regelungen bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht nach § 1626 BGB. Kindesunterhalt wird entweder parallel beantragt oder über das Jugendamt geregelt (Jugendamtsurkunde). Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG und Kindesanhörung nach § 159 FamFG sind bei strittigen Kindschaftssachen vorgesehen.
Woraus setzen sich die Gesamtkosten einer Scheidung zusammen?
Die Kosten bestehen aus Anwaltsgebühren (nach RVG) und Gerichtsgebühren (nach FamGKG). Beide berechnen sich aus dem Verfahrenswert, der sich in der Regel aus dem dreifachen gemeinsamen Netto-Monatseinkommen und einem Vermögensanteil ergibt. Bei Durchführung des Versorgungsausgleichs wird ein zusätzlicher Verfahrenswert zugeschlagen. Bei meiner Online-Mandatierung gewähre ich 30 Prozent Ermäßigung auf die Anwaltsgebühren. Die konkrete Kostenschätzung erhalten Sie vor Mandatserteilung. Bei geringem Einkommen prüfe ich für Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG.
Welche Rentenansprüche werden beim Versorgungsausgleich aufgeteilt?
Der Versorgungsausgleich erfasst alle während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf eine spätere Rente oder Versorgung — namentlich die gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungen (etwa für Ärzte, Anwälte, Architekten), Betriebsrenten sowie private Renten mit Verrentungspflicht (Riester und Rürup). Nicht erfasst sind Kapitalanlagen wie Sparbücher, Aktiendepots oder Kapitallebensversicherungen ohne Rentenwahlrecht — diese fallen unter den Zugewinnausgleich. Standardfall ist die interne Teilung nach § 10 VersAusglG, in manchen Fällen kommt die externe Teilung in Betracht.
Stand: Mai 2026