Persönlicher Scheidungskostenvoranschlag
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Was ist ein Scheidungskostenvoranschlag?
Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch finanzielle Unsicherheiten. Viele Eheleute fragen sich: Was kostet eine Scheidung wirklich? Ein persönlicher Kostenvoranschlag — mit allen möglichen Reduzierungen von bis zu 30 % — wird von unseren Anwälten innerhalb weniger Stunden erstellt. Dabei werden das gemeinsame Nettoeinkommen, vorhandenes Vermögen sowie weitere relevante Faktoren berücksichtigt, die den Verfahrenswert und damit die Grundlage aller Kosten bestimmen.
Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung in Deutschland fallen regelmäßig verschiedene Kostenarten an:
Gerichtskosten
Gesetzlich festgelegt nach dem GKG. Richtet sich nach dem Verfahrenswert, der auf Basis des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens bestimmt wird.
Anwaltskosten
Mindestens ein Rechtsanwalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei einvernehmlicher Scheidung genügt in der Regel ein gemeinsamer Anwalt.
Versorgungsausgleich
Zusätzliche Verfahrenskosten für die Aufteilung der Rentenanspüche. Kann bei gegenseitigem Verzicht entfallen.
Folgesachen
Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich erhöhen den Verfahrenswert und damit die Kosten erheblich.
Prozesskostenhilfe
Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Verfahrenskosten ganz oder teilweise. Wir prüfen Ihren Anspruch.
Rechtsschutzversicherung
Viele Versicherungen decken Scheidungskosten. Wir helfen bei der Prüfung Ihres Versicherungsschutzes.
Kostenvergleich — mit und ohne Optimierung
So unterscheiden sich Standardkosten vom persönlichen Voranschlag mit individueller Beratung:
| Situation | Ohne Optimierung | Mit Reduzierung | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| 2.000 € Nettoeinkommen/MonatEinvernehmlich, kein Vermögen | 1.086 € | 760 € | bis 30 % |
| 4.000 € Nettoeinkommen/MonatEinvernehmlich, keine Kinder | 1.676 € | 1.173 € | bis 30 % |
| 6.000 € Nettoeinkommen/MonatEinvernehmlich, 1 Kind | 2.361 € | 1.653 € | bis 30 % |
| Anspruch auf ProzesskostenhilfeGeringes Einkommen | 1.086 € | 0 € | bis 100 % |
Erste Orientierung gewünscht? Unser Scheidungskostenrechner gibt Ihnen sofort eine grobe Schätzung nach GKG und RVG — ohne Anmeldung. Der persönliche Voranschlag berücksichtigt zusätzlich alle Reduzierungsmöglichkeiten.
Zum ScheidungskostenrechnerFinanzierungsmöglichkeiten
Falls die voraussichtlichen Kosten Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:
Verfahrenskostenhilfe
Bei geringem Einkommen und Vermögen übernimmt der Staat die Kosten ganz oder ratierlich. Wir stellen den Antrag für Sie.
Rechtsschutzversicherung
Wir prüfen, ob Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung die Scheidungskosten abdeckt.
Ratenzahlung
Wir bieten flexible Zahlungsvereinbarungen an. Sprechen Sie uns an — wir finden gemeinsam eine Lösung.
Ablauf des Kostenvoranschlags
In vier Schritten zu Ihrer persönlichen Kostenschätzung
Kurzanfrage
Formular ausfüllen — in weniger als 2 Minuten. Nur das Wesentliche.
Anwaltliche Prüfung
Ein Fachanwalt für Familienrecht analysiert Ihre individuelle Situation.
Kostenvoranschlag
Sie erhalten Ihren persönlichen Voranschlag in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Unverbindlich
Erst bei erteiltem Auftrag entstehen Kosten. Keine versteckten Gebühren.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten zu Kosten, Ablauf und Finanzierung.
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Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht stehen wir Ihnen mit Erfahrung, Diskretion und persönlichem Engagement zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute — für Klarheit und Planungssicherheit in einer schwierigen Lebensphase.
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