Acht Fragen zur praktischen Zusammenarbeit über die Grenze
Auf dieser Seite geht es nicht um Rechtsfragen, sondern um den Alltag eines Mandats, das über mehrere Länder läuft. Wer aus Singapur, aus Toronto oder aus Sevilla mit einer Dresdner Kanzlei zusammenarbeitet, hat andere Sorgen als jemand, der zum Termin mit der Straßenbahn kommt. Die rechtlichen Fragen zum Auslandsbezug beantworte ich ausführlich unter Fragen zur Scheidung mit Auslandsbezug.
Wie nehme ich Kontakt auf, wenn ich nicht in Deutschland bin?
Am einfachsten schriftlich über das Formular auf der Kontaktseite, mit einer kurzen Schilderung, dem Land, in dem Sie leben, und Ihrer Zeitzone. Ich antworte schriftlich und schlage Ihnen Zeitfenster für ein Gespräch vor. Ein Anruf aus dem Ausland ist möglich, führt aber oft ins Leere, weil ich in Terminen bin. Der schriftliche Weg ist schneller, auch wenn er sich langsamer anfühlt.
Wie gehen wir mit der Zeitverschiebung um?
Ich vergebe Gesprächstermine so, dass sie für beide Seiten in eine vertretbare Tageszeit fallen, notfalls früh am Morgen oder am frühen Abend deutscher Zeit. Bei Zeitzonen, die sehr weit auseinanderliegen, arbeiten wir überwiegend schriftlich und führen wenige, dafür gut vorbereitete Gespräche. Vereinbarte Termine bestätige ich immer mit der Uhrzeit in beiden Zeitzonen und mit dem Datum, weil beim Datumswechsel die meisten Missverständnisse entstehen.
Wie schicke ich Unterlagen, ohne sie durch die halbe Welt zu tragen?
Für die Prüfung genügen zunächst Scans oder gute Fotos, lesbar und vollständig, also einschließlich Rückseiten und Stempel. Für den Versand nutze ich einen verschlüsselten Weg, den ich Ihnen nenne. Originale und beglaubigte Abschriften brauche ich erst dann, wenn sie tatsächlich zu den Akten müssen, und ich sage Ihnen jedes Mal genau, welches Dokument in welcher Form nötig ist. So reisen nur wenige Papiere mit der Post.
Muss die Vollmacht wirklich im Original kommen?
Ja. § 11 FamFG verlangt die schriftliche Vollmacht zu den Akten, und Gerichte bestehen darauf. Ein Scan hilft mir, sofort zu arbeiten, ersetzt das Papier aber nicht. Ich schicke Ihnen deshalb gleich zu Beginn ein Vollmachtsformular, Sie unterschreiben es eigenhändig und senden es zurück. Bei langen Postlaufzeiten rate ich zu einem nachverfolgbaren Versand, damit wir wissen, wo das Dokument steht.
Wie erfahre ich, was in meinem Verfahren passiert?
Sie erhalten von mir jedes Schreiben des Gerichts und der Gegenseite, dazu eine kurze Einordnung, was es bedeutet und was daraus folgt. Ich melde mich auch dann, wenn nichts geschieht, und sage, worauf gerade gewartet wird. Gerade aus der Ferne ist Stille schwer auszuhalten, und die meisten Verfahren mit Auslandsbezug haben Phasen, in denen nur eine Zustellung unterwegs ist.
Wie bezahle ich von einem Konto im Ausland?
Überweisungen innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums sind unproblematisch. Von außerhalb fallen Gebühren und Wechselkursdifferenzen an, die je nach Bank spürbar sind. Ich weise deshalb in der Rechnung darauf hin, dass der Rechnungsbetrag vollständig ankommen muss, und rate dazu, die Kosten der Überweisung dem Absender zuzuordnen. Über die Höhe sprechen wir vorher, im Kostenvoranschlag, nicht am Ende.
Kann ich Post an eine Adresse in Deutschland umleiten?
Das ist häufig sinnvoll. Wenn Sie in Deutschland eine Person Ihres Vertrauens haben, die Sendungen entgegennimmt und weiterleitet, verkürzt das die Wege erheblich. In manchen Konstellationen kommt zusätzlich in Betracht, einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Ob das in Ihrem Fall passt und welche Folgen es hat, bespreche ich mit Ihnen, bevor wir es einrichten.
Wie plane ich die Reise zu einem Gerichtstermin?
Termine werden mit Vorlauf mitgeteilt, meist mehrere Wochen vorher. Sobald ich das Datum kenne, erhalten Sie es sofort, damit Sie buchen können. Ich beantrage nach Möglichkeit eine Teilnahme per Bild und Ton, entscheiden muss darüber das Gericht. Planen Sie einen Puffertag ein und prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Ausweisdokument gültig ist und ob Sie ein Visum benötigen. Wenn eine Anreise unzumutbar ist, sagen Sie mir das früh, dann suchen wir nach einer Lösung, statt kurz vor dem Termin zu improvisieren.
Was die Zusammenarbeit über die Grenze leichter macht
Drei Dinge helfen erfahrungsgemäß am meisten. Erstens eine feste Adresse und eine feste Rufnummer, unter denen Sie über Monate erreichbar bleiben, auch wenn Sie umziehen. Zweitens eine geordnete Ablage Ihrer Unterlagen, damit ich nicht dreimal nach derselben Urkunde fragen muss. Drittens eine ehrliche Auskunft über das, was Sie noch nicht wissen, etwa über den Aufenthaltsort des anderen Ehegatten oder über Vermögen im Ausland. Lücken sind kein Problem, wenn ich von ihnen weiß. Unangenehm wird es erst, wenn sie mitten im Verfahren auftauchen.
Wenn etwas nicht funktioniert, sagen Sie es mir bitte. Ein Mandat aus der Ferne lebt davon, dass beide Seiten früh melden, wenn ein Weg nicht trägt.
Zum Ablauf eines Erstgesprächs, zur Sprache und zu Dolmetschern lesen Sie bitte Beratung über Zeitzonen hinweg.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.