Bei einer SCHEI­DUNG – Wie gehe ich am besten vor?

Eine Scheidung lässt sich nicht eben mal so erledigen. Wichtige Themen sind zum Beispiel die Scheidungskosten und Scheidungsfolgen, wie Versorgungsausgleich und Unterhalt. Hierzu erfahren sie mehr in unserem Ratgeber. Es sollte immer ein Fachanwalt / Fachanwältin für Familienrecht gewählt werden, unsere Kanzlei ist als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht ausschließlich auf Scheidungen und Scheidungsfolgen spezialisiert. Sie haben es selbst in der Hand, Ihr Scheidungsverfahren so zu gestalten, dass Sie möglichst schnell, günstig und ohne allzu große Komplikationen geschieden werden können.

  • Das Scheidungsverfahren beginnt mit dem Scheidungsantrag 
  • Sofern Sie Ihre Scheidung mit Zustimmung Ihres Ehepartners abwickeln, können Sie zügig und kostengünstig geschieden werden. Nutzen Sie dafür unser unverbindliches Onlinescheidungsformular auf der Frontseite. Dies ist der erste Schritt zu Ihrer Scheidung. Sodann übersenden wir Ihnen eine Kostenaufschlüsselung unter Berücksichtigung aller möglicher Reduzierungen Ihrer Scheidung und unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Situation. Die Scheidung wird erst nach Abstimmung und Übersendung aller notwendiger Unterlagen, insbesondere Scheidungsvollmacht, innerhalb von 24 h bei dem zuständigen Familiengericht ein.
  • Bei dem Scheidungstermin bei Ihrem Familiengericht, müssen Sie persönlich anwesend sein und werden von uns der Fachanwaltskanzlei für Familienrecht Kaschube begleitet. Der Termin ist nicht öffentlich. Sie sind soweit gut vorbereitet, dass Sie der Richter lediglich fragt, ob Sie tatsächlich geschieden werden wollen. Der Scheidungstermin dauert ca. 15 Minuten.
  • Das Scheidungsverfahren endet mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss.

KANN ICH MICH AUCH GANZ OH­NE AN­WALT SCHEI­DEN LAS­SEN? EHESCHEIDUNG OHNE ANWALT?

Sie benötigen immer einen Rechtsanwalt, wenn ein Scheidungsantrag vor Gericht gestellt wird. Es besteht bei den Familiengerichten eine Anwaltspflicht, wir empfehlen, sich in jeder Scheidung von einem Fachanwalt oder Fachanwältin für Familienrecht vertreten zu lassen. Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, genügt es, wenn nur ein Ehepartner einen Fachanwalt / Fachanwältin beauftragt, der den Scheidungsantrag am Familiengericht stellt. Der andere Ehepartner stimmt der Scheidung zu. So sparen Anwaltskosten, die Scheidungskosten können geteilt werden.

Vergessen Sie nicht, Ihre Unterlagen zu sichern.

Während der ersten Trennungsphase sollten Sie folgende Unterlagen entweder im Original oder als Kopie sichern.

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Stammbuch
  • Versicherungsnachweise
  • Gehaltsnachweise, Kontoauszüge
  • Rentenbescheinigungen
  • Grundbuchauszug und/oder Mietverträge
  • Nachweise über Geldanlagen wie Sparbücher, Aktien bzw. Wertpapiere etc.

Für Ihre Scheidung ist es wichtig, dass Sie einen Überblick über sämtliche Dokumenten haben und partnerschaftlichen Finanzen im Blick haben.

Wenn Unterhalt in Betracht kommt, sollte dieser auch bereits in der Trennung geregelt werden. Wir unterstützen Sie als Fachanwaltskanzlei mit fachanwaltlichem Rat zur Regelung Ihrer Scheidungsfolgen. Nutzen Sie für den ersten Überblick über Unterhaltstatbestände finden Sie in unserem Ratgeber.

Bei Fragen können Sie uns jederzeit telefonisch unter 089 99950505 bzw. unter 0351 27181200 oder per email unter scheidung@kanzlei-kaschube.de erreichen.

Ihre Rechtsanwältin A.Kaschube

Fachanwältin für Familienrecht

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