Die „Onlinescheidung“- online Scheidungsverfahren ist ideal bei einer einverständlichen Scheidung.
Eine solche ist gegeben, wenn:
Beide Ehepartner die Scheidung der Ehe wünschen und eine gerichtliche Auseinandersetzung über
- Unterhaltsansprüche
- das Sorgerecht für Kinder
- das Umgangsrecht mit Kindern (=Besuchsrecht)
- die Hausratsteilung
- oder Zugewinnausgleichsansprüche
nicht notwendig ist, weil man sich über diese Punkte bereits einvernehmlich geeinigt hat oder nur wenig Regelungsbedarf besteht. Fragen Sie Sie nach ….
Die Ehepartner seit mindestens knapp einem Jahr getrennt leben.
Getrenntleben liegt vor:
- Bei räumlicher Trennung in verschiedenen Wohnungen, wobei es nicht darauf ankommt,
ob eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt ist. - Bei Trennung von Tisch und Bett auch innerhalb der Ehewohnung.
Erforderlich ist insoweit, dass die Ehepartner keine gegenseitigen Versorgungsleistungen
wie kochen, waschen, einkaufen etc. mehr erbracht haben, also praktisch zwei Haushalte
geführt wurden.
Wenn Sie also die Trennungsphase bereits vor dem Auszug eingeleitet haben, kann diese
Zeit als Trennungszeit mitberechnet werden.