Die „Onlinescheidung“- online Scheidungsverfahren ist ideal bei einer einverständlichen Scheidung.

Eine solche ist gegeben, wenn: 

Beide Ehepartner die Scheidung der Ehe wünschen und eine gerichtliche Auseinandersetzung über 

  • Unterhaltsansprüche 
  • das Sorgerecht für Kinder
  • das Umgangsrecht mit Kindern (=Besuchsrecht) 
  • die Hausratsteilung 
  • oder Zugewinnausgleichsansprüche 

nicht notwendig ist, weil man sich über diese Punkte bereits einvernehmlich geeinigt hat oder nur wenig Regelungsbedarf besteht. Fragen Sie Sie nach ….

Die Ehepartner seit mindestens knapp einem Jahr getrennt leben.

Getrenntleben liegt vor:

  • Bei räumlicher Trennung in verschiedenen Wohnungen, wobei es nicht darauf ankommt, 
    ob eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt ist. 
  • Bei Trennung von Tisch und Bett auch innerhalb der Ehewohnung. 

Erforderlich ist insoweit, dass die Ehepartner keine gegenseitigen Versorgungsleistungen 
wie kochen, waschen, einkaufen etc. mehr erbracht haben, also praktisch zwei Haushalte 
geführt wurden.

Wenn Sie also die Trennungsphase bereits vor dem Auszug eingeleitet haben, kann diese 
Zeit als Trennungszeit mitberechnet werden.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig – wenn Sie Ehe-Scheidung-Online nutzen, erheben wir deshalb über so genannte Cookies nur Daten, die technisch notwendig sind, um Ihnen die Seite anzuzeigen. Damit erklären Sie sich mit dem Aufruf der Seite einverstanden. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu. Ihre Fachanwaltskanzlei Kaschube  Mehr erfahren