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Fachanwältin A.Kaschube München

Die Ehescheidung in München

Eine Ehe kann durch das Familiengericht München geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Auf die Schuldfrage kommt es hierbei nicht an.

In dem Verfahren regelt das Familiengericht auf entsprechenden Antrag eines oder beider Ehegatten auch sämtliche Angelegenheiten, die mit der Scheidung im Zusammenhang stehen: wie die elterliche Sorge, der Umgang eines Elternteils mit den gemeinsamen Kindern, Unterhaltsansprüche, die Aufteilung des Hausrates, die Zuweisung der Ehewohnung und güterrechtliche Angelegenheiten.

Auch ohne gesonderten Antrag der Eheleute trifft das Familiengericht zusammen mit der Ehescheidung eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich. In der Regel kann das Familiengericht die Ehe erst dann scheiden, wenn alle Streitpunkte geklärt und alle Folgesachen zur Entscheidung reif sind. Die Ehescheidung und die Folgesachen werden dann vom Familiengericht zusammen in einem Gesamtbeschluss entschieden.

Voraussetzungen

  • Anwaltszwang Für das Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang, d.h. Sie müssen sich im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten lassen und auch auf diesem Wege Ihren Scheidungsantrag bei Gericht einreichen.
    Wenn Sie im Rahmen des Scheidungsverfahrens keine eigenen Anträge stellen möchten, können Sie dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zustimmen, ohne dafür einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen.
  • Scheitern der Ehe Die Ehe ist dann gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute sie wiederherstellen. Dies wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt oder die Eheleute seit mindestens drei Jahren getrennt leben.
    Leben die Eheleute weniger als drei Jahre getrennt und stimmt der andere Ehegatte der Scheidung nicht zu, muss der antragstellende Ehegatte darlegen und beweisen, dass die Ehe gescheitert ist.
    Außerdem kann das Gericht die Ehe unabhängig von der Dauer der Trennung scheiden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragsstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsschrift Der Scheidungsantrag ist von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin bei Gericht einzureichen.
  • Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, weitere Unterlagen Bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Unterlagen Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin von Ihnen benötigt.
    In der Regel müssen vorgelegt werden:
    • Ihr Lichtbildausweis
    • die Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift
    • die Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder im Original oder in beglaubigter Abschrift
  • Scheidungsantrag

Sie füllen das Scheidungsformular unverbindlich aus. Sie erhalten nach spätestens 24 Stunden eine ausführliche email des bearbeitenden Fachanwalts mit allen Erläuterungen zum weiteren Verlauf Ihrer Scheidung online, einen GRATIS Kostenvoranschlag unter Ausnutzung aller Reduzierungen sowie ein Vollmachtsformular. Wenn Sie das Vollmachtsformular unterschreiben und an uns zurücksenden, reichen wir Ihren Scheidungsantrag sofort bei dem zuständigen Gericht ein.
Wir garantieren die geringstmöglichen Scheidungskosten. Ihre persönliche Beratung kann problemlos über E-Mail, Telefon oder Video-Chat erfolgen.

Ehescheidungsformular München

Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
Falls nicht bekannt - bitte leer lassen.
Hinweis: Ihre Scheidung kann nach einer Trennungszeit von zehn Monaten eingereicht werden, wobei die Trennung innerhalb der Ehewohnung anerkannt ist, wenn beide Ehegatten dieses übereinstimmend erklären.
Falls ja, bitte Namen und Geburtsdaten angeben.
Gibt es eine andere Regelung? Bitte unter Mitteilung ergänzen.
Versorgungsausgleich = Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
oder jährliches Einkommen - bitte kennzeichnen
ungefähre Angaben reichen aus.
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