Kostenvoranschlag erstellen
Der Kostenvoranschlag wird auf Basis Ihrer Eingaben in das Scheidungskostenformular berechnet. Der Kostenvoranschlag und weitere Informationen werden Ihnen per Email zugesendet.
Der Scheidungsantrag kann erst an das Gericht übersendet werden, nachdem Ihre Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückgesendet worden ist.
Der Antrag wird bei Gericht eingereicht
Nachdem der Scheidungsantrag an das Gericht digital übermittelt worden ist, fordert das Gericht die Gerichtskosten ein.
Scheidungstermin wird festgelegt
Das Gericht fordert zunächst von den Rentenversicherungsträgern Auskünfte über die während der Ehezeit von beiden Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften an. Erst wenn die Auskünfte vollständig vorliegen, beraumt das Gericht den Scheidungstermin an. Beide Ehegatten müssen persönlich. Der Scheidungstermin dauert ca. 15 min.